Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

2014 wurde durch die Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Würzburg die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2008 mit 2013 durchgeführt. Der Bericht wurde am 28.11.2014 gefertigt und anschließend dem Markt Neubrunn übersandt.

Die überörtliche Rechnungsprüfung umfasst die gesamte Wirtschaftsführung der Gemeinden. Die überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung der Gemeinden ist Teil der öffentlichen Finanzkontrolle.

Dabei sind die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit in förmlicher, rechnerischer und sachlicher Hinsicht unter Einbeziehung der Buchführung, der Nachweise über das Vermögen sowie der Bestände und Vorräte zu prüfen. Aufgabe der überörtlichen Prüfung ist es auch, aus überörtlicher Sicht auf die Entwicklung der finanziellen Verhältnisse der Gemeinde und auf die Wirtschaftsführung ihrer Einrichtungen zusammenfassend einzugehen.

Die jeweilige Rechnungsprüfung ist grundsätzlich keine vollständige Prüfung; sie beschränkt sich in der Regel auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben. Bei der Auswahl der Prüfungsgebiete sind Umfang, Schwierigkeit und der finanziellen Bedeutung der verschiedenen Prüfungsgebiete zu berücksichtigen.

Die Rechnungsprüfung erstreckte sich auf die oben genannten Jahre und auf die Überträge und Rückstände der Vorjahre. Sie richtete sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Art. 106 GO. Wegen des umfangreichen Prüfungsstoffes musste die Prüfung auf Teilgebiete und Stichproben beschränkt werden, deren Auswahl und Ausmaß dem pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers überlassen war. Im Einzelnen wurden u. a. folgende Bereiche überprüft:

 

• Jahresabschlüsse, Rücklagen

• Steuern und Abgaben

• Zuweisungen und Zuschüsse

• Finanzausgleich

• Vermögens- und Schuldenverwaltung

• Personalausgaben

 

Das Schwergewicht der Prüfungstätigkeit lag auf materiellem Gebiet. In diesem Zusammenhang wurde auch der fachlichen Beratung des Personals besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Alle Erinnerungen und Anregungen wurden mit den beteiligten Dienstkräften erörtert. In den vorliegenden Bericht wurden Prüfungsfeststellungen nur insoweit aufgenommen, als dies wegen der finanziellen Auswirkungen, der grundsätzlichen Bedeutung für die Zukunft oder aus anderen wichtigen Gründen geboten erschien.

 

PRÜFUNGSERGEBNIS (W 3 zu § 7 KOMMPRV)

 

Wirtschafts- und Finanzlage

 

Die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Marktes Neubrunn waren im Berichtszeitraum geordnet. In der laufenden Rechnung wurden stets ausreichend hohe freie Finanzspannen erwirtschaftet. Die Rücklagen schwankten abhängig von den Ergebnissen der Jahresrechnungen zwischen 158.000 € in 2009 und 1.186.000 € in 2013. Die Schulden konnten zunächst kontinuierlich von 563.000 € auf 403.000 € abgebaut werden, stiegen dann aber in 2013 auf 829.000 € an. Der Schuldendienst ist vom Haushalt zu verkraften. Bedeutsam für die wirtschaftliche und finanzielle Lage einer Gemeinde ist neben den Rechnungsergebnissen sowie der Entwicklung der Rücklagen und Schulden auch die Frage, ob die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Einrichtungen oder Anlagen hinsichtlich der Kapazität und Leistungsfähigkeit den Anforderungen entsprechen und in welchem Erhaltungszustand sie sich befinden.

 

• Das Rathaus Neubrunn hat keinen barrierefreien Zugang. Ansonsten genügt es den Anforderungen. Die Schulräume im Rathaus werden nicht mehr vom Schulverband benötigt und stehen teilweise der Verwaltung zur Verfügung. In einem Schulzimmer soll die Registratur eingerichtet werden, unter dem Dach das Archiv. Ein Raum soll der Volkshochschule zur Verfügung gestellt werden.

 

• Beim Rathaus Böttigheim ist längerfristig mit einer Dachsanierung zu rechnen.

 

• Das Feuerwehrhaus Neubrunn genügt weder hinsichtlich der Stellplatzkapazität noch vom Zustand her mehr den heutigen Anforderungen. Ein Fahrzeug ist auswärtig in der Festhalle untergebracht. In 2013 wurde nunmehr das für einen Neubau erforderliche Grundstück gekauft.

 

• Die Dorfmauer wurde saniert.

 

• Das Torhaus (Torturm) wurde nach dem Innenausbau mit einem Trauzimmer ausgestattet.

 

• Der kirchliche Kindergarten in Neubrunn wird zurzeit umfassend saniert und erweitert. Am gemeindlichen Kindergarten in Böttigheim wird Zug um Zug gearbeitet. Er ist energetisch teilsaniert (Dachgeschoss). Die Sanitäranlagen und die Beleuchtung müssen noch erneuert

werden.

 

• In der Turnhalle wurden der Fußboden, die Heizung und die Fensterscheiben ausgetauscht. Die Dusche muss noch erneuert werden.

 

• Das Schwimmbad ist weitgehend saniert, nur das Planschbecken muss noch erneuert werden.

 

• Bei der Abwasserbeseitigung Neubrunn stehen die Sanierung der Ortskanäle mit Bau zweier Regenüberläufe (BA X) und der Umbau der Kläranlage an.

 

• Im Zuge dieser Maßnahme sollen auch die Wasserleitungen und die Ortsstraßen soweit erforderlich erneuert werden.

 

• Für die Kläranlage Böttigheim ist ebenfalls ein Umbau erforderlich.

 

• Die Friedhöfe verfügen über ausreichende Reserveflächen und Urnengräber.

 

• Der neue Bauhof in Neubrunn wurde im Berichtszeitraum fertig gestellt. Er soll noch um eine Unterstellhalle erweitert werden. Beim Fuhrpark ist derzeit kein akuter höherer Investitionsbedarf erkennbar.

 

• An der Frankenlandhalle Böttigheim wurde das Dach isoliert und mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Die Außenmauern können baubedingt nicht mit vertretbarem Aufwand isoliert werden. Auch die Heizung wurde ausgetauscht. Erneuerungsbedürftig ist das Dach des Anbaus.

 

Kassenlage

 

Kassenkredite mussten selten, kurzfristig und in geringem Umfang in Anspruch genommen werden. Die Kassenkreditermächtigung musste nie ausgeschöpft werden. Im Berichtszeitraum konnten fast durchgehend freie Mittel auf Festgeldkonten oder einem Geldmarktkonto angelegt werden.

 

Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungstätigkeit

 

Bei den Wasser- und Abwassergebühren ist eine Überprüfung auf vollständige und richtige Erhebung nur eingeschränkt möglich, da die Zählerstandsmitteilungen der Jahre 2011 mit 2013 unsortiert in einem Pappkarton bzw. in einem Aktenschrank aufbewahrt werden. Für die Jahre 2009 und 2010 ist die Prüfung nicht mehr möglich, da hier die Zählerstandsmitteilungen bereits vernichtet wurden.

 

Entlastung durch den Gemeinderat

 

Der Gemeinderat hat bereits gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO

• für das Rechnungsjahr 2008 am 22.05.2012, TOP 3,

• für das Rechnungsjahr 2009 am 22.05.2012, TOP 4,

• für das Rechnungsjahr 2010 am 16.10.2012, TOP 5,

• für das Rechnungsjahr 2011 am 21.01.2014, TOP 4 und

• für das Rechnungsjahr 2012 am 01.04.2014, TOP 6

die Entlastung erteilt.

 

Zum Rechnungsjahr 2013 ist noch nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und der Feststellung über die Entlastung zu beschließen. Verweigert der Marktgemeinderat die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, so hat er die dafür maßgeblichen Gründe anzugeben (Art. 102 Abs. 4 Satz 2 GO). Die Aufnahme der Ergebnisse im Protokoll und die Mitteilung des Sitzungsdatums sind erforderlich.

 

Im Prüfbericht wurden vier Textziffern aufgenommen:

 

TZ1: Die Angelegenheit ist zu bereinigen und das Verwahrgeldkonto aufzulösen.

 

Stellungnahme der Verwaltung: Hierbei handelt es sich um eine Sanierung eines Gehwegs. Es wurde versucht, eine Beteiligung des Hauseigentümers zu erreichen. Dies blieb ohne Erfolg. Der Betrag von 2.008,49 € ist auf Straßenunterhalt umzubuchen.

 

TZ 2: Die gesetzlichen Bestimmungen über die Behandlung der Jahresrechnungen (Art. 102 GO) sind zu beachten. Insbesondere hat die Feststellung „alsbald“ nach der örtlichen Rechnungsprüfung zu erfolgen. Feststellung und Entlastung müssen spätestens am 30.06. des dem Rechnungsjahr folgenden übernächsten Jahres erfolgt sein.

 

Stellungnahme der Verwaltung: Bisher wurden nicht alle Jahresrechnungen innerhalb  der Frist festgestellt. In Zukunft wird versucht die Frist einzuhalten.

 

TZ 3: Bezüglich der Rechnungsjahre 2008 mit 2011 wurde die gesetzliche Frist des Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO nicht eingehalten.

 

Stellungnahme der Verwaltung: Diese TZ bezieht sich auf die Entlastung der Jahresrechnung und ist mit der TZ 2 verbunden. Die Entlastung wird nach Feststellung der Jahresrechnung beschlossen.

 

TZ 4:Vor Durchführung der örtlichen und überörtlichen Rechnungsprüfung dürfen keine begründeten Unterlagen vernichtet werden. An die Aufbewahrungsfrist nach § 82 KommHV-Kameralistik wird erinnert.

 

Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der Umstellung der Zählerablesung durch die Kunden wurden die Belege in Kartons aufbewahrt. Die Belege wurden nur 2 Jahre aufbewahrt. Dies entspricht nicht der gesetzlichen Vorschrift. Aktuell werden die Belege nach Straßen sortiert aufbewahrt.

 

Weitere Prüfungsanmerkungen wurden nicht aufgenommen. Der Marktgemeinderat nimmt die Feststellungen zur Kenntnis.