Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Markt Neubrunn hat mit der Forstbetriebsgemeinschaft Würzburg w.V. (FBG) mit Datum vom 27.03. / 15.04.2015 einen Waldpflegevertrag mit Betriebsleitung und Betriebsausführung abgeschlossen. Darin ist in § 2 Abs. 3 die Mithilfe beim Forstschutz mitbeinhaltet.

 

Aufgaben und Zuständigkeiten des Forstschutzes sind im Bayer. Waldgesetz geregelt (Art. 32 ff BayWaldG) und obliegen grundsätzlich der Unteren Forstbehörde und dem Waldbesitzer. Sie bestellen hierzu, sofern sie nicht Kraft ihres Amtes dazu befugt sind Forstschutzbeauftragte.  Diese nehmen im Rahmen des Forstschutzes hoheitliche Aufgaben, wie z. B. rechtswidrige Handlungen zu verhüten und zu unterbinden etc. (Art. 33 BayWaldG), wahr und müssen dazu bestätigt werden.

 

Nachdem mit Waldpflegevertrag Betriebsleitung und -ausführung des Gemeindewaldes auf die FBG übertragen wurden, sollten die Befugnisse des Forstschutzes nach dem BayWaldG erweiternd auf Herrn Timo Renz (Förster der FBG) übertragen bzw. er dazu beauftragt werden.

 

Gegenüber dem Landratsamt Würzburg ist die Bestätigung von Seiten des Marktes schriftlich zu beantragen, die diese dann nach Anhörung der Unteren Forstbehörde erteilt.


Beschluss:

 

Zur Wahrnehmung von Forstschutzaufgaben im Gemeindewald des Marktes Neubrunn wird Herr Timo Renz, Förster bei der Forstbetriebsgemeinschaft Würzburg w.V., beauftragt und gegenüber der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt Würzburg) Antrag zur Bestellung als Forstschutzbeauftragter für den Gemeindewald Neubrunn in den Gemarkungen Neubrunn und Böttigheim gestellt.