Sachverhalt:

 

Am 15.12.2014 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2013 durchgeführt.

 

Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, im Rahmen der sog. Örtlichen Rechnungsprüfung die Jahresrechnung der Gemeinde zu prüfen.

 

Die Rechnungsprüfung soll einen ordnungsgemäßen, sparsamen und wirtschaftlichen Umgang der Gemeinde mit den ihr anvertrauten Mitteln sicherstellen.

 

Die Prüfung, die der Rechnungsprüfungsausschuss vorzunehmen hat, erstreckt sich gemäß Art. 106 Abs. 1 GO auf die Einhaltung aller für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob

-       die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind;

-       die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind;

-       Beschlüsse der Beschlussgremien richtig ausgeführt wurden;

-       Ausgaben bzw. Auszahlungen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse als notwendig und angemessen anzusehen sind;

-       die Buchungen ausreichend belegt sind;

-       die in den Nachweisungen erfassten Vermögensgegenstände vollständig vorhanden sind;

-       wirtschaftlich und sparsam verfahren wird;

-       die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksam erfüllt werden können.

 

Bei der Rechnungsprüfung wird unterschieden zwischen

- der formellen Prüfung,

- der rechnerischen Prüfung und

- der sachlichen (materiellen) Prüfung.

 

Die formelle Prüfung erstreckt sich vor allem auf die Feststellung, ob

-       die vorgeschriebenen Bücher eingerichtet sind und ordnungsgemäß und sauber geführt werden, also keine Radierungen, Übermalungen usw. vorkommen;

-       die Einnahmen und Ausgaben bei den zutreffenden Haushaltsstellen gebucht werden;

-       die Buchungen ordnungsgemäß belegt sind;

-       die Kassenanordnungen den Formvorschriften entsprechen (z.B. ob die Zahlungsanordnungen vom Anordnungsbefugten unterzeichnet sind und den sogen. Feststellungsvermerk nach § 40 KommHV, Auszahlungsanordnungen darüber hinaus den Auszahlungsnachweis nach § 50 KommHV tragen).

 

Bei der rechnerischen Prüfung ist festzustellen, ob die Zeit- und Sachbücher und der Rechnungsabschluss sowie die Solllisten und die Kassenanordnungen einschließlich der sie begründenden Unterlagen rechnerisch richtig sind. Bei Einsatz der automatisierten Datenverarbeitung (z.B. Zeit- und Sachbuchführung einschließlich Rechnungslegung durch die AKDB) kann auf eine rechnerische Prüfung der ausgedruckten Ergebnisse verzichtet werden, weil die rechnerische Richtigkeit der maschinell gebildeten Summe als gewährleistet gelten kann.

 

Der wichtigste Teil der Rechnungsprüfung ist die materielle Prüfung. Sie ist auch am schwierigsten, weil hierfür weitgehend besondere Sachkenntnisse erforderlich sind. Doch gibt es eine Reihe durchaus wirkungsvoller Prüfungshandlungen, die auch von einem ehrenamtlichen Prüfer ohne spezielle Fachkenntnisse vorgenommen werden können. Die formelle, die rechnerische und die sachliche Prüfung lassen sich weitgehend miteinander verbinden. Im Rahmen der sachlichen Prüfung wird also auch die rechnerische Richtigkeit kontrolliert und festgestellt, ob die betreffende Kassenanordnung auch in formeller Hinsicht zu keinen Prüfungsfeststellungen Anlass gibt.

 

Gemäß W Nr.5 zu 2 KommPrV Nr.5 ist in Gemeinden ohne Rechnungsprüfungsamt eine örtliche Rechnungsprüfung als ausreichend anzusehen, wenn in angemessenen Stichproben geprüft wird, ob

-       die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten wurden;

-       die Einnahmen rechtzeitig eingehen;

-       bei Stundung, Niederschlagung und Erlass ordnungsgemäß verfahren wurde;

-       Beschlüsse der Beschlussgremien richtig ausgeführt wurden;

-       Ausgaben unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse als notwendig und angemessen anzusehen sind;

-       die Buchungen ausreichend belegt sind;

-       die in den Nachweisungen erfassten Vermögensgegenstände vollständig vorhanden sind.

 

Über die örtliche Rechnungsprüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der u. a. die geprüften Gebiete, Art und Umfang der Prüfungshandlungen und die wesentlichen Prüfungsfeststellungen hervorgehen müssen.

 

Im Prüfbericht der örtlichen Rechnungsprüfung vom 15.12.2014 wurden folgende Prüfungsfeststellungen vermerkt:

 

-       „Die in der Hundesteuersatzung festgesetzten Abgabesätze stimmen mit den eingehobenen Steuerbeträgen nach der Hundesteuerliste nicht überein.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die eingehobene Hundesteuer der steuerpflichtigen Hunde entspricht der gemeindlichen Satzung.

 

-       „Es wurden nicht für alle Leistungen und Lieferungen Originalrechnungen vorgefunden.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nachdem die betreffenden Belege nicht gekennzeichnet  und auch die betreffenden Anordnungsnummern nicht notiert wurden, ist es nicht nachvollziehbar, bei welchen Belegen die Originalrechnungen nicht vorhanden sind. Teilweise sind Rechnungen z. B. in den Bauordnern abgelegt, da diese jeweils im Original bei Fördermaßnahmen eingereicht werden müssen.

 

-       „Die Badekartenabrechnung 2013 stimmt nicht mit den gebuchten Einnahmen im VMH überein.“ ( künftig soll diese Abrechnung entfallen).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die erstellte Badekartenabrechnung 2013 listet die Eintrittsgelder aus dem Jahre 2013 gesamt auf. Auf diese Haushaltsstelle sind ebenfalls die in 2013 bereits verkauften Jahreskarten für die Saison 2014 gebucht. Dies waren 2 Jahreskarten Schüler und 4 Jahreskarten Erwachsene. Daher ist die Einnahme dieser Haushaltsstelle um 194,- € höher als die Badekartenabrechnung 2013.

 

-       „Die Haushaltsüberschreitungsliste war nicht einsehbar.“

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Haushaltsüberschreitungsliste war nicht in Papierform einsehbar. Das Finanzverfahren soll möglichst papierlos geführt werden. Bei der nächsten Prüfung kann diese Liste am PC eingesehen werden.

 

Weiterhin wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss als Information an den Marktgemeinderat folgende Punkte notiert:

 

-       Hohe Post- und Telekommunikationskosten – mehr als 5.000,- €

-       Caritassozialstation St. Burkard – 3.700,- €, Benefit?

-       Beschlusskontrolle war zum Prüfungszeitpunkt nicht möglich

-       Ausstehende Gewerbesteuereinnahmen

-       Hohe Ausgaben für Lose Blattsammlungen

-       Weiterhin steigende Personalkosten: 2008 – 600.000,- €, 2013 – 730.000,- €

 

Weitere Prüfungsfeststellungen wurden nicht aufgenommen. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 kann deshalb festgestellt und entlastet werden.

 

Der Marktgemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2013 zur Kenntnis.

 

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Peter Dengel moniert, dass es zulange dauert, bis die jeweilige Jahresrechnung geprüft werden kann.

 

Problematisch war, dass bei der jetzigen Prüfung ein schwer verständliches Formular für das Protokoll benutzt worden ist. Dies soll geändert werden. Dazu sind bereits verschiedene Muster angefordert worden.

 

Die Prüfung für die Jahresrechnung 2014 ist für Januar 2016 terminiert. Die nächste Prüfung für die Jahresrechnung 2015 soll sobald wie möglich erfolgen. Der Termin ist für April 2016 vorgesehen.

 

Künftig wird auch eine Beschlusskontrolle durchgeführt. Dies ist mit dem Programm Session möglich.