Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Gemarkung Neubrunn sind im Jahre 2013 öffentliche land- und forstwirtschaftlich genutzte Wege durch eine geförderte Infrastrukturmaßnahme „landwirtschaftlicher Wegebau zum Lückenschluss von Wander- und Radwegenetzen im Landkreis Würzburg“ ausgebaut bzw. für die Wander- und Radnutzung freigegeben worden.

 

Die ausgebauten Wege ab der Kläranlage Neubrunn bis zur Gemarkungsgrenze Neubrunn/ Kembach sind in bituminierter Bauweise mit einer Fahrbahnbreite von 3,00 m und beidseitiger Bankette von je 0,50 m und einer Länge von 1,300 km hergestellt. Die weiteren vorhandenen Wege sind als sog. Flurbereinigungswege betoniert (Länge 2,454 km) bzw. nach dem Ausbau-ende des Beckenpfades bis Gemarkungsgrenze Neubrunn/ Helmstadt in Schotterbauweise (Länge 0,212 km) ausgeführt.

 

Im Detail sind es folgende Wege bzw. Wegstrecken:

a) Wirtschaftsweg Neubrunn – Kembach (Radweg nach Kembach)

Fl. Nrn.:      1.192 Tfl., 1.180, 6.837, 6.815 Tfl.

Beginn:       Einmündung in den Bronnbacher Weg -KR WÜ 11-

Ende:          Gemarkungsgrenze Neubrunn/Kembach im Bereich der Fl. Nr. 6.815 - Einmündung in den weiterführenden Weg auf Gmrkg. Kembach (Baden-Württemberg)

Länge:        2,504 km

b) Wirtschaftsweg Neubrunn – Helmstadt (Radweg nach Helmstadt)

Fl. Nrn.:      13.645,  13.646 Tfl., 14.501 Tfl., 14.508, 680/12

Beginn:       Einmündung in die Mainzer Straße, Fl. Nr. 680/1

Ende:          Gemarkungsgrenze Neubrunn/Helmstadt an der östlichen Grundstücksgrenze von Fl. Nr. 14.508

Länge:        1,462 km

 

Der Ausbauzustand der Wege entspricht der VO über die Merkmale für ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege v. 19.11.1968 und den Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW 99).

 

Mit den ausgeführten Wegeausbaumaßnahmen sind die öffentlich genutzten land- und forst-wirtschaftlichen Wege in ihrer Eigenschaft auf die erweiterte Nutzung für den öffentlichen Wander- und Radverkehr (Wirtschaftsweg) ausgestaltet worden. Durch diese  Funktions-erweiterungen der öffentlichen Feld- und Waldwege sind die zusätzlichen Nutzungen nach    Art. 6 BayStrWG zu widmen.

 

Der Markt Neubrunn ist Träger der Straßenbaulast (Art. 54 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG).


Beschluss:

 

  1. Die öffentlichen land- und forstwirtschaftlichen Wege auf den Fl. Nrn. 1192 Tfl., 1180, 6837, 6815 Tfl., 13.645, 13.646 Tfl., 14.501 Tfl., 14.508, 680/12 werden für die Nutzung als Wander- und Radfahrwege freigegeben und für diese zusätzliche Nutzung gewidmet.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung öffentlich bekannt zu machen und die Eintragungsverfügung nach dem BayStrWG mit Eintragung in das Bestandsverzeichnis nach der VO über die Straßenbestandsverzeichnisse vorzunehmen.