Sitzung: 19.01.2016 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Sachverhalt:
In der Gemarkung Neubrunn sind im Jahre 2013 öffentliche land- und forstwirtschaftlich genutzte Wege durch eine geförderte Infrastrukturmaßnahme „landwirtschaftlicher Wegebau zum Lückenschluss von Wander- und Radwegenetzen im Landkreis Würzburg“ ausgebaut bzw. für die Wander- und Radnutzung freigegeben worden.
Die ausgebauten Wege ab der Kläranlage Neubrunn bis zur Gemarkungsgrenze Neubrunn/ Kembach sind in bituminierter Bauweise mit einer Fahrbahnbreite von 3,00 m und beidseitiger Bankette von je 0,50 m und einer Länge von 1,300 km hergestellt. Die weiteren vorhandenen Wege sind als sog. Flurbereinigungswege betoniert (Länge 2,454 km) bzw. nach dem Ausbau-ende des Beckenpfades bis Gemarkungsgrenze Neubrunn/ Helmstadt in Schotterbauweise (Länge 0,212 km) ausgeführt.
Im Detail sind es folgende Wege bzw. Wegstrecken:
a) Wirtschaftsweg Neubrunn – Kembach (Radweg nach Kembach)
Fl. Nrn.: 1.192 Tfl., 1.180, 6.837, 6.815 Tfl.
Beginn: Einmündung in den Bronnbacher Weg -KR WÜ 11-
Ende: Gemarkungsgrenze Neubrunn/Kembach im Bereich der Fl. Nr. 6.815 - Einmündung in den weiterführenden Weg auf Gmrkg. Kembach (Baden-Württemberg)
Länge: 2,504 km
b) Wirtschaftsweg Neubrunn – Helmstadt (Radweg nach Helmstadt)
Fl. Nrn.: 13.645, 13.646 Tfl., 14.501 Tfl., 14.508, 680/12
Beginn: Einmündung in die Mainzer Straße, Fl. Nr. 680/1
Ende: Gemarkungsgrenze Neubrunn/Helmstadt an der östlichen Grundstücksgrenze von Fl. Nr. 14.508
Länge: 1,462 km
Der Ausbauzustand der Wege entspricht der VO über die Merkmale für ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege v. 19.11.1968 und den Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW 99).
Mit den ausgeführten Wegeausbaumaßnahmen sind die öffentlich genutzten land- und forst-wirtschaftlichen Wege in ihrer Eigenschaft auf die erweiterte Nutzung für den öffentlichen Wander- und Radverkehr (Wirtschaftsweg) ausgestaltet worden. Durch diese Funktions-erweiterungen der öffentlichen Feld- und Waldwege sind die zusätzlichen Nutzungen nach Art. 6 BayStrWG zu widmen.
Der Markt Neubrunn ist Träger der Straßenbaulast (Art. 54 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG).
Beschluss:
- Die öffentlichen land- und forstwirtschaftlichen Wege auf den Fl. Nrn. 1192 Tfl., 1180, 6837, 6815 Tfl., 13.645, 13.646 Tfl., 14.501 Tfl., 14.508, 680/12 werden für die Nutzung als Wander- und Radfahrwege freigegeben und für diese zusätzliche Nutzung gewidmet.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung öffentlich bekannt zu machen und die Eintragungsverfügung nach dem BayStrWG mit Eintragung in das Bestandsverzeichnis nach der VO über die Straßenbestandsverzeichnisse vorzunehmen.