Sachverhalt:

 

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat den Verwendungsnachweis (VN) für das Dorferneuerungsvorhaben Neubrunn 4 „Neugestaltung des Lindenplatzes mit Sanierung der Treppenanlage“ und „Parkplatz am Schloßgarten mit Mauersanierung“ geprüft. Der dem Amt vorgelegte Verwendungsnachweis bezifferte die endabgerechnete Gesamtmaßnahme mit 661.826 €. Nach Abzug des Kostenanteils Dritter (KAG-Ausbaubeiträge) i.H.v. 151.606 € sind im VN zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 510.220 € ausgewiesen. Nach Prüfung des VN ermitteln sich förderfähige Kosten in Höhe von

 

a) 288.330,56 € für den Lindenplatz mit Treppenanlage und

b) 174.062,76 € für den Parkplatz am Schloßgarten mit Mauersanierung

 

Unter Berücksichtigung des Förderhöchstsatzes von 50 % ergibt dies somit eine Gesamtzuwendung in Höhe von 231.196,66 €.

 

Die max. höchste Projektförderung von 250.000 € wird nur deshalb nicht erreicht, weil die mit 76.832,50 € entstandenen tatsächlichen Gesamthonorarkosten des Architekten, Sicherheitsingenieurs und Vermessungsbüros bei der Ermittlung nur mit 10 % aus den zuwendungsfähigen Kosten (420.357,56 €) berücksichtigt werden. Für die Gemeinde verbleiben deshalb 34.796,74 € an nichtzuwendungsfähigen Planungskosten.