Sachverhalt:

 

Auf der Kläranlage Böttigheim müssen zwei Klärteiche von Klärschlamm geräumt werden.

Teich 1 ist mit einem Schlammstand von 1,60 m zu 80 % und Teich 2 zu 60 % mit Klär-

schlamm gefüllt. Aufgrund der Schlammmengen in den Becken ist nur noch eine unzureichende Belüftung mit Sauerstoffeintrag möglich. Die Reinigungsleistung der Anlage ist stark eingeschränkt und die wasserrechtlich festgelegten Abwassereinleitungsgrenzwerte sind nur noch mit längeren Belüftungszeiten einzuhalten, deshalb muss jetzt die Räumung erfolgen.

 

In 2015 sollte die technische Umrüstung der Anlage mit einer gesteuerten Belüftungs- und Verfahrenstechnik, sog. 3. Reinigungsstufe (Nitrifizierung und Denitrifizierung) erfolgen. Es wurde im vergangenen Jahr von einer Klärteichräumung abgesehen, weil dies ein erhöhter Kostenaufwand bedeutet hätte. Denn die Teiche müssen zum Einbau der Belüftungsanlagen fast vollständig bis auf den Impfschlamm geräumt sein.

 

Derzeit ist es rechtlich nach der Klärschlammverordnung noch möglich, Klärschlamm landwirtschaftlich zu verwerten und nicht thermisch entsorgen zu müssen. Das ist bei Abwasserteichanlagen sehr kostenaufwändig, weil der Nassschlamm dafür gepresst werden muss und das dabei anfallende Press-/Filtratwasser einer hierzu zugelassenen technischen Kläranlage, z. B. ZW Aalbachgruppe Waldbüttelbrunn o. ä., zugeführt werden müsste.

Neben den Press- und Trocknungskosten wären hier noch die Kosten der thermischen Verwertung (Verbrennung) zu berücksichtigen.

 

Vor diesem Hintergrund wurde von zwei zugelassenen Entsorgungsfirmen Angebote zur Klärschlammräumung und -entsorgung eingeholt, die den Schlamm ohne Betriebsunterbrechung mit einem Amphibienfahrzeug absaugen und einer landwirtschaftlichen Verwertung zuführen.

 

Die Angebotsanfrage bezog sich auf max. 2.500 m³ Schlammvolumen und einem Trockensubstanzgehalt (TS) von 5 % = 125 to Klärschlamm.

 

Firmenvertreter haben nach Besichtigung der Kläranlage im November 2015 je ein Angebot zur Räumung der Teiche 1 und 2 mit landwirtschaftlicher Verwertung mit einer  Preisspanne von 50.575 € bis 72.887,50 € abgegeben.

 

Die Vergabe erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung.