Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Bereich der Flurlage „Herdbrübel“ und Nähe „Am Mühlbach“ in der Gemarkung Neubrunn ist vorgesehen, die vorhandenen Pferdehaltungsanlagen (Stallung, Scheunen, Schuppen) mit eingezäunten Pferdefreilaufflächen zu erweitern und darauf Nebengebäude zu errichten.

 

Das Bauvorhaben liegt nach der gemeindlichen Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Neubrunn vom 30.10.1992 im planerischen Außenbereich und ist daher nach § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Hiernach ist eine Bebauung und die Errichtung von Zaunanlagen nur möglich, wenn

 

         eine sog. Privilegierung, wie z. B. land- o. forstwirtschaftlicher Betrieb, Fernmeldewesen etc. (§ 35 Abs. 1 u 2 BauGB) vorliegt;

 

         die Erschließung gesichert ist und

 

         keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange zu erwarten ist.

 

Die zur baulichen Nutzung und Einzäunung von Freilauflächen für Pferde vorgesehenen Grundstücke sind über öffentliche Feld- und Waldwege sowie durch die Anbindung an den öffentlichen Straßenverkehrsgrund „Weg hinter den Lagerhäusern erschlossen.

Eine Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist nicht erforderlich.

Somit sind keine Beeinträchtigungen des öffentlichen Interesses berührenden Belange vorliegend.

 

Auch sind städtebauliche Zielsetzungen der Gemeinde nicht eingeschränkt, zumal sich im betreffenden Flurbereich weitere baulichen Anlagen (Scheunen und sonstige landwirtschaftliche Hallen) befinden, die schon der Pferdehaltung für therapeutische Zwecke dienen.

 

Nachdem keine weiteren Beeinträchtigungen öffentlicher Belange erkennbar sind, kann dem beantragten Bauvorhaben aus gemeindlicher Sicht zugestimmt werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum vorgenannten Bauvorhaben.