Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Freistaat Bayern hat landesweit, im Landkreis Würzburg, vertreten durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg, eine einheitliche, waldbesitzarten-übergreifende (Privat- und Kommunalwald) Festlegung von Rettungstreffpunkten „Rettungskette Forst“ vorgenommen. An diesen Punkten soll eine geordnete und schnelle Rettung bei möglichen Unfällen gesichert werden.

 

Für das Gemeindegebiet Neubrunn sind 7 Rettungspunkte festgelegt worden, wobei ein ergänzender Rettungspunkt für die Waldgebiete Forstgrund, Altertheimer Steglein und Zollstock etc. an der Kreisstraße WÜ 17 bei den Aussiedlerhöfen Karlebach, Gmrkg. Altertheim, festgelegt ist.

 

Die Beschilderung der Rettungspunkte lässt zusätzlich die Nutzung des Rettungssystems für alle Bürger Bayerns zu.

 

Für die für den Markt Neubrunn unentgeltliche Einrichtung und Beschilderung der Rettungspunkte auf gemeindlichen Grundflächen (an den Waldrändern in der Nähe von Durchgangsstraßen) hat die Forstverwaltung eine Zustimmungsvereinbarung vorgelegt. Damit ist ein Betretungsrecht der Forstverwaltung für die gemeindlichen Grundflächen jedoch keine Verkehrssicherungspflicht der Kommune verbunden, welche beim Freistaat Bayern verbleibt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Zustimmungsvereinbarung über die Einrichtung und Beschilderung von Rettungstreffpunkten zwischen dem Freistaat Bayern, vertr. durch die Forstverwaltung  und dem Markt Neubrunn vom 05.04.2016.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, diese Vereinbarung zu unterzeichnen.