Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Für die Beschäftigten (vollbeschäftigte Beamte, Angestellte, Arbeiter und geringfügig Beschäftigte) des Marktes Neubrunn sind allmonatlich in manueller Arbeitsweise in der Kämmerei anstehende Stammdatenänderungen und Pflegesätze in die Personalprogramme „PERS und PWS“ einzupflegen und die fristgerechten Zahlungsanweisungen der Löhne und Gehälter anzuordnen.

Eine Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen nach den Besoldungsgesetzen, tariflichen Vereinbarungen und Sozialgesetzgebungen ist aufgrund der derzeitigen personellen Gegebenheiten in der Kämmerei so nicht mehr quantitativ und qualitativ gewährleistet.

Die AKDB bietet die Abwicklung v. g. gesetzlicher Aufgaben im ServiceCenter Personalwirtschaft (Lohn- und Gehaltsabrechnung) an. Grundlage der Leistungserbringung sind die von hier übermittelten Daten bzw. Unterlagen, die in Verbindung mit dem Anwendungsverfahren PERS (Personalstammdaten = einmalige Erfassung) erbracht wird.

 Der Leistungskatalog umfasst insbesondere

  • Pflege von Kundenstammdaten mit erstmaligen Aufbau des Kunden- und Personalstamms
  • Durchführung der Abrechnung
  • Anspruchsfeststellung von Familien-, Orts- und Sozialzuschlag
  • Zulagenberechnungen etc.
  • Berechnung von Urlaubsabgeltungen
  • Ermittlung und Erfassung von Mutterschaftsgeld- und Krankengeldzuschüssen
  • Elektronische Steueran- und -abmeldung sowie Abrufe von Steuerdaten
  • Überwachung von Krankenbezugsfristen nach Ende der Entgeltfortzahlung
  • Bescheinigungserstellung (Krankengeld, Ärzteversorgung usw.)
  • Statistiken (z.B. Personalstatistik, Kindergeldstatistik)
  • Übermittlung der Berechnungen und Auswertungen per Post, Datenaustausch oder Datenfernübertragung
  • Meldungen zur Unfallversicherung, DEÜPV, zur Zusatzversorgung
  • etc. siehe weitere AKDB Leistungsbeschreibungen

 

Mit Inanspruchnahme der AKDB-Leistung entfallen die monatlichen manuellen Überprüfungen, evtl. notwendigen Anpassungen nach den gesetzlichen Vorgaben bei den Vollbeschäftigten. Bei den „Geringfügig Beschäftigten“ müssen dann nur noch die Beschäftigungszeiten dem ServiceCenter übermittelt werden, so dass sich der zeitliche Aufwand in der Kämmerei sehr stark reduzieren wird und insbesondere eine sehr zeitnahe Abrechnung der Entlohnung erfolgt.

 

Nach dem Leistungs- und Preisverzeichnis für das ServiceCenter Personalwirtschaft ergibt sich für v. g. Leistungserbringung ein Kostenansatz für:

 

Erstmalige Datenübernahme in ServiceCenter                                               772,50 € / einmalig

 

Jährliche Kosten für den gesicherten Datenübertrag (Datenschutz)              163,56 € / Jahr

 

Monatlich: Personalfall (Beschäftigter u. Beamter)                                            9,06 € / Monat

                   Personalfall (Geringfügig Beschäftigte)                                          10,30 € / Monat

                  

Der Markt Neubrunn beschäftigt 20 Vollbeschäftigte und 2 geringfügig Beschäftigte im Bauhof sowie ca. 6 geringfügig Beschäftigte in der Badesaison.

 

Berechnung der jährlichen Leistungserbringung im ServiceCenter:

 

20 Beschäftigte        x  9,06 €    x  12 Monate   =       2.174,40 €

  2 Geringverdiener  x 10,30 €    x  12 Monate   =          247,20 €

  6 dto., ca. 3 Mte.    x 10,30 €    x    3 Monate   =          185,40 €

  1 Datenschutz                                                               163,56 €

                   Ergibt einen Jahresaufwand:                    2.770,56 €

                   zzgl. 19 % MWSt. = Brutto                      3.296,97 €

 

Vom jährlichen Aufwand ist noch die Ersparnis für den Entfall des Programms OK.PWS mit jährlich (0,33 € / Einwohner) Stand 06/2015 2261 EW = 746,13 € / Netto = 887,89 € Brutto abzurechnen.  

 

Aus der Sicht der Verwaltung wird empfohlen, die Personalleistungen in das ServiceCenter der AKDB zu übergeben.                                                                                                            


Beschluss:

 

Die Personaldienstleistungen werden der AKDB für die Bereiche:

 

-       Leistungen in Verbindung mit dem Anwendungsverfahren PERS (Lohn- und Gehaltsabrechnung) und

-       Personalwirtschaftliche Leistungen

 

übertragen.

 

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Ergänzungsvertrag zum bestehenden Outsourcing-Vertrag vom 24.06.2015/07.07.2015 der AKDB zur Leistungserbringung für das Anwendungsverfahren PERS zu unterzeichnen.