Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

1. Die Straßenbaumaßnahmen „Ausbau Lindenplatz / Lindenstraße mit Lännlein werden als endgültig hergestellt gewertet und festgestellt.

     Für die Herstellung wird nach der derzeit gültigen Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) ein Ausbaubeitrag nach Standardausbau für eine Anliegerstraße i. S. v. § 7 Abs. 2 Ziffer 1.1. ABS erhoben. (14,17  / m²)

 

2.  Für die Schlusszahlung der Beiträge wird unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen eine Ratenzahlung mit 3 Zahlungsterminen innerhalb eines Jahres bis April 2017 festgelegt.