Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die in der Gemeinde Neubrunn anfallenden Abwässer werden in der Kläranlage Neubrunn behandelt und gereinigt in den Vorfluter „Mühlbach“ eingeleitet. Die Einleitung der behandelten Abwässer in das Oberflächengewässer ist mit Bescheiden vom 29.11.1999 und Änderungs-bescheid vom 18.11.2013 als gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zugelassen und bis zum 31.12.2017 befristet.

Der Änderungsbescheid vom 18.11.2013, der im Wesentlichen die Laufzeitverlängerung regelt, enthält die Auflage, eine Sanierungsplanung für eine langfristige Ertüchtigung der Kläranlage zu erstellen und die Mischwasserentlastungsanlagen zu überrechnen.

 

Das Landratsamt Würzburg hat nun unter Verweis auf die zum 31.12.2017 endende Erlaubnis auf die Vorlageverpflichtung der Sanierungsplanung hingewiesen und zur baldmöglichsten Erstellung aufgefordert.

 

Vom Marktgemeinderat müsste die weitere Vorgehensweise beraten und beschlossen werden. Insbesondere wäre die Verwaltung zu beauftragen, aus einem größeren Kreis von Planungsbüros Sanierungskonzepte (honorarfrei !) vorstellen zu lassen, über die zu beraten sind und letztendlich die für den Markt Neubrunn konzeptionell beste Sanierungsart gegenüber dem IG-Büro zu beauftragen.

 

Der Gemeinderat befürwortet, Planungsbüros zu finden, die ein kostenloses Sanierungskonzept für die Kläranlage erarbeiten und alternativ einen Anschluss an eine bestehende Kläranlage in einem Nachbarort. Die Planung muss bis zum nächsten Jahr fertiggestellt sein.


Beschluss:

 

Für die Sanierung der Kläranlage Neubrunn werden verschiedene Planungsbüros beauftragt, kostenlos ein Konzept zu erstellen und alternativ die Kosten für den Anschluss an eine bestehende Kläranlage zu berechnen.