Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Schulbrunnenstraße in Neubrunn wird vermehrt von LKW´s befahren. Es wurde angeregt, diese Straße für LKW zu sperren. Hierzu hat mittlerweile mit Vertretern der PI Würzburg-Land eine Ortseinsicht stattgefunden, bei der durch den Markt Neubrunn eine Sperrung für LKWs begründet wurde. Seitens der Polizei kann eine Sperrung für LKW erfolgen.

 

Es ist Beschluss zu fassen, ob die Schulbrunnenstraße für LKW gesperrt wird. Bei einer positiven Entscheidung ist festzulegen, in welchem Bereich und für welche Tonnage diese Sperrung erfolgen soll. Ein Lageplan ist angehängt.

 

Der Gemeinderat spricht sich für eine Sperrung für LKWs in der Schulbrunnenstraße aus.

Der Vorsitzende zeigt einen Plan hierzu. Die Schulbrunnenstraße kann für LKWs bis zur Mainzer Straße gesperrt werden. Eine Tonnagenbegrenzung wird nicht vorgesehen, somit gilt dies für LKWs über 3,5 Tonnen.

An den Einmündungen zu den Anliegerstraßen wird die Einfahrt mit dem VZ 253 verboten, jedoch mit dem Zusatz „Anlieger frei“. Zusätzlich wird noch ein Verbotsschild VZ 253 an der Einfahrt in die Hohenlohestraße aufgestellt.

Außerdem wird in der Mainzer Straße ein Vorhinweisschild mit einer Entfernung von 350 m aufgestellt, dass die Einfahrt in die Schulbrunnenstraße verboten ist.


Beschluss:

 

Die Schulbrunnenstraße wird in einem Teilbereich lt. Plan in Richtung Mainzer Straße für LKWs über 3,5 Tonnen gesperrt, ebenfalls die Einmündungen von der Mainzer Straße zur Schulbrunnenstraße sowie die Einfahrt in die Hohenlohestraße. Das Verkehrszeichen 253 mit dem Hinweis „Anlieger frei“ wird an der jeweiligen Einmündung von der Schulbrunnenstraße zu den Anliegerstraßen aufgestellt, ebenfalls an der Einfahrt in die Hohenlohestraße. In der Mainzer Straße wird das Vorhinweisschild für die Sperrung der Schulbrunnenstraße 350 m vorher aufgestellt.