Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Antrag auf Nutzungsänderung ist neu zu beraten und zu beschließen. Hierzu wird auf die Unterlagen von TOP 1, Sitzung vom 02.02.16 und TOP 1, Sitzung vom 16.02.16 sowie das Schreiben des Landratsamtes (im Anhang) verwiesen.

 

Der Vorsitzende zeigt nochmals die Planung zur Nutzungsänderung für eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber.

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist in der Sitzung vom 16.02.16 nicht erteilt worden, da das Einfügungsgebot nicht gegeben und der Brandschutz nicht berücksichtigt war, außerdem durch die fehelende Rückzugsmöglichkeit bei einer Belegung mit 60 Personen eine Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung besteht.

 

Das Landratsamt hat daraufhin mit Schreiben vom 13.06.2016 mitgeteilt, dass nach Prüfung sich das Vorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB einfügt. Ein Brandschutzgutachten liegt vor.

Der abstrakt befürchteten Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann grundsätzlich durch geeignete Maßnahmen seitens des Antragstellers ggf. in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden begegnet werden. Allein die Unterbringung einer bestimmten Anzahl von Personen rechtfertige nicht, von vornherein eine Gefährdung anzunehmen.


Beschluss:

 

Da ein Einfügungsgebot nur zum Teil gegeben ist, der Brandschutz in der vorgelegten Planung nicht berücksichtigt ist und durch die fehlenden Rückzugsmöglichkeiten bei einer Belegung des geplanten Objektes mit 60 Personen eine Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung besteht, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.