Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 14

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 25.06.2016, eingegangen beim Markt Neubrunn am 19.07.2016, beantragen „die Anwohner der Keilsgasse“, bzw. „die Interessengruppe Parksituation“ ein Bürgerbegehren Parkraumsituation Keilsgasse / Mittelgasse.

 

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide ermöglichen den Bürgern seit 1995 in Bayern, in vielen Angelegenheiten der Gemeinde selbst zu entscheiden. Allerdings ist die Einreichung von Bürgerbegehren auch mit Voraussetzungen verbunden. So muss z. B. ein Verantwortlicher und bis zu drei Vertreter benannt sein. Es muss eine mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantwortende Fragestellung enthalten und muss in unserer Gemeinde von rd. 180 wahlberechtigten Gemeindeangehörigen unterzeichnet sein.

 

Das eingereichte Schreiben wäre als Bürgerbegehren abzulehnen.

 

Das Schreiben und weitere Unterlagen werden im RIS zur Verfügung gestellt.

 

Es wäre naheliegender, dieses Schreiben als Bürgerantrag zu werten. Hiernach „wünschen“ Anlieger der Keilsgasse, die Parkflächen im Bereich Keilsgasse / Mittelgasse zu erweitern. Hierzu soll der Baumbewuchs und eine Ruhebank entfernt und dafür weitere Parkflächen geschaffen werden.

 

Die genannte Fläche ist eine öffentliche Parkfläche mit angeschlossener öffentlicher Grünfläche. In diesem Bereich sind bereits 9 öffentliche Parkplätze vorhanden. Die Stellflächen der Anlieger sind auf eigenem Grund herzunehmen. Die Gegebenheiten sind dort auch vorhanden.

Aus diesem Grund ist der Gemeinderat der Ansicht, dass in diesem Bereich kein weiterer Parkplatz geschaffen werden soll, da es nicht sinnvoll ist, für einen Parkplatz die Bäume zu fällen und die Sitzbank zu entfernen.  

 


Beschluss:

 

Dem Antrag der Anwohner in der Keilsgasse in Neubrunn, die Bäume dort zu fällen und die Sitzbank im Kurvenbereich Keilsgasse / Mittelgasse zu entfernen, wird stattgegeben. Der Antrag wird damit begründet, dass damit weitere Parkflächen geschaffen werden.