Sitzung: 20.09.2016 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Sachverhalt:
Diese
Änderung sieht die Ausweisung von neuem Wohnbauland und Gewerbeflächen sowie
Sonderbauflächen für Sportflächen und ein „Pflegeheim“ auf der Gemarkung
Großrinderfeld vor.
Gemäß
dem Beschrieb wird mit der Ausweisung der Gewerbeflächen die bereits in der Gemeinde
gegebene Nachfrage bedient. Lediglich rund 450 m² wären hier, sofern
Planungsreife erlangt wird, noch frei verfügbar. Durch die Ausweisung von
Wohnbauflächen wird die örtliche Nachfrage und Bindung an die Gemeinde
gefördert (Demographischer Wandel).
Sowohl
gegen die Ausweisung der Gewerbefläche als auch der Innennachverdichtung
Wohnraumschaffung sowie der Ausweisung der Sonderfläche Sportplatz sind seitens
des
Marktes Neubrunn nur schwerlich Einwände zu erheben zumal die Gewerbeausweisung
nicht eine Entwicklung des Marktes Neubrunn im Bereich der Gewerbeansiedlung
beeinträchtigen wird. Derzeit müsste zur mögl. Ansiedlung der Markt Neubrunn
Gewerbefläche ausweisen.
Hinsichtlich
des Sondergebietes Pflegeeinrichtung bestehen derzeit nach Kenntnis keine
Einwendungsmöglichkeiten, da dieser Ausweisung keine konkreten Planungen der
Gemeinde Neubrunn entgegenstehen.
Beschluss:
Seitens des Marktes Neubrunn
werden keine Anregungen und Bedenken gegen die Ausweisung von neuem Wohnbauland
und Gewerbeflächen sowie Sonderbauflächen für Sportflächen und ein „Pflegeheim“
auf der Gemarkung Großrinderfeld erhoben.