Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Diese Änderung sieht die Ausweisung von neuem Wohnbauland und Gewerbeflächen sowie Sonderbauflächen für Sportflächen und ein „Pflegeheim“ auf der Gemarkung Großrinderfeld vor.

 

Gemäß dem Beschrieb wird mit der Ausweisung der Gewerbeflächen die bereits in der Gemeinde gegebene Nachfrage bedient. Lediglich rund 450 m² wären hier, sofern Planungsreife erlangt wird, noch frei verfügbar. Durch die Ausweisung von Wohnbauflächen wird die örtliche Nachfrage und Bindung an die Gemeinde gefördert (Demographischer Wandel).

 

Sowohl gegen die Ausweisung der Gewerbefläche als auch der Innennachverdichtung Wohnraumschaffung sowie der Ausweisung der Sonderfläche Sportplatz sind seitens des
Marktes Neubrunn nur schwerlich Einwände zu erheben zumal die Gewerbeausweisung nicht eine Entwicklung des Marktes Neubrunn im Bereich der Gewerbeansiedlung beeinträchtigen wird. Derzeit müsste zur mögl. Ansiedlung der Markt Neubrunn Gewerbefläche ausweisen.

 

Hinsichtlich des Sondergebietes Pflegeeinrichtung bestehen derzeit nach Kenntnis keine Einwendungsmöglichkeiten, da dieser Ausweisung keine konkreten Planungen der Gemeinde Neubrunn entgegenstehen.


Beschluss:

 

Seitens des Marktes Neubrunn werden keine Anregungen und Bedenken gegen die Ausweisung von neuem Wohnbauland und Gewerbeflächen sowie Sonderbauflächen für Sportflächen und ein „Pflegeheim“ auf der Gemarkung Großrinderfeld erhoben.