Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der öffentlichen Sitzung vom 21.06.2016, TOP 1, wurde die 1. Änderung der Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeiten des Standesamtes Neubrunn auf den Standesamtsbezirk Waldbüttelbrunn beschlossen.

 

Diese Änderung der Vereinbarung wurde notwendig, da der „Standesamtsbezirk Waldbüttelbrunn“ zum 01.10.2016 um das Gebiet der Gemeinde Eisingen erweitert werden sollte. Mit dieser Erweiterung sinkt die Umlage um 10 Cent.

 

Die Gremien aus Waldbüttelbrunn, Waldbrunn und Neubrunn haben die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Der Beschluss der Gemeinde Eisingen wurde von der Standesamtsaufsicht bemängelt. Die Gemeinde Eisingen hat in der letzten Sitzung mit der notwendigen 2/3 Mehrheit die Übertragung des Standesamtes an den Standesamtsbezirk Waldbüttelbrunn zum 01.01.2017 beschlossen.

 

Die 1. Änderung kann nun nicht zum 01.10.2016, sondern erst zum 01.01.2017 in Kraft treten. Hierzu muss ein neuer Beschluss gefasst werden.

 

Gemeinderat Elmar Seubert verlässt den Sitzungssaal.


Beschluss:

 

In Abänderung des Beschlusses vom 21. Juni 2016, Tagesordnungspunkt 1, beschließt der Marktgemeinderat, dass die 1. Änderung der Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeiten des Standesamts Neubrunn auf den Standesamtsbezirk Waldbüttelbrunn zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt, da erst zu diesem Zeitpunkt die Übernahme des Standesamts Eisingen erfolgt.