Sitzung: 04.10.2016 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Sachverhalt:
In der öffentlichen Sitzung vom 21.06.2016,
TOP 1, wurde die 1. Änderung der Vereinbarung zur Übertragung der
Zuständigkeiten des Standesamtes Neubrunn auf den Standesamtsbezirk
Waldbüttelbrunn beschlossen.
Diese Änderung der Vereinbarung wurde
notwendig, da der „Standesamtsbezirk Waldbüttelbrunn“ zum 01.10.2016 um das
Gebiet der Gemeinde Eisingen erweitert werden sollte. Mit dieser Erweiterung
sinkt die Umlage um 10 Cent.
Die Gremien aus Waldbüttelbrunn, Waldbrunn
und Neubrunn haben die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Der Beschluss der
Gemeinde Eisingen wurde von der Standesamtsaufsicht bemängelt. Die Gemeinde
Eisingen hat in der letzten Sitzung mit der notwendigen 2/3 Mehrheit die
Übertragung des Standesamtes an den Standesamtsbezirk Waldbüttelbrunn zum
01.01.2017 beschlossen.
Die 1. Änderung kann nun nicht zum
01.10.2016, sondern erst zum 01.01.2017 in Kraft treten. Hierzu muss ein neuer
Beschluss gefasst werden.
Gemeinderat Elmar Seubert verlässt den
Sitzungssaal.
Beschluss:
In Abänderung des Beschlusses vom 21. Juni
2016, Tagesordnungspunkt 1, beschließt der Marktgemeinderat, dass die 1.
Änderung der Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeiten des Standesamts
Neubrunn auf den Standesamtsbezirk Waldbüttelbrunn zum 1. Januar 2017 in Kraft
tritt, da erst zu diesem Zeitpunkt die Übernahme des Standesamts Eisingen
erfolgt.