Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Beim Grab der ehemaligen Schulschwestern in Böttigheim ist das Grabrecht seit vielen Jahren abgelaufen. Seit 2004 ist der Markt Neubrunn nach unseren Unterlagen Grabrechtsinhaber. Bisher wurde das Grab von einer Mitbürgerin zweimal im Jahr bepflanzt, die Kosten für die Pflanzen hat der Markt Neubrunn übernommen.

 

Am 14.03.2016 schrieb uns das Provinzialamt der „Armen Schulschwestern“, dass die Grabstätte aufgelöst werden soll.

 

Mittlerweile gab es mehrere Anrufe von Bürgerinnen aus Böttigheim, die gerne die Grabstätte erhalten würden.

 

Es ist zu beraten, ob das Grab geräumt und der Grabstein abgebaut oder der Stein als „Denkmal“ vorerst, d. h. so lange keine Notwendigkeit zur Nutzung des Grabes besteht, erhalten bleibt.

 

Der Grabstein könnte prinzipiell abgebaut und an der Mauer wieder aufgestellt werden. Jedoch kann dieser nicht schadlos abgebaut werden. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Grabstein dort zu belassen, damit dieser nicht zerstört wird.


Beschluss:

 

Der Grabstein der „Schulschwestern“ bleibt als Denkmal stehen, ebenso die Grabplatte, solange dort keine anderweitige Grabnutzung vorgesehen ist.