Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Grundsätzlich wird Bezug auf TOP 2 der nicht öffentlichen Sitzung vom 06.10.2015 genommen. Hier wurde beschlossen, die Kindertageseinrichtung in Neubrunn aufgrund der aktuellen und der zu erwartenden Belegung um eine Krippengruppe zu erweitern.

 

Die Genehmigung für die bestehende Einrichtung ist für 2 Kindergartengruppen und eine Krippengruppe, also 62 Kinder. Bereits seit dem ganzen Jahr 2016 besuchen bis zu 70 Kinder die Einrichtung. Nach den aktuellen Anmeldungen für das nächste Jahr werden ab März ca. 73 Kinder und ab Mai ca. 78 Kinder die Einrichtung besuchen. Für das neue Kindergartenjahr im September 2017 liegen bereits 73 Meldungen vor.

 

Mittlerweile haben verschiedene Gespräche mit Brandschutzbeauftragtem, Träger, Eigentümer des Objektes, Kindergartenaufsicht im LRA, Architekt, usw. stattgefunden. Als Ergebnis konnte festgehalten werden, dass eine Einrichtung einer weiteren Krippengruppe im ehemaligen Schwesternhaus möglich wäre. Eine Entwurfsplanung wurde erstellt und mit allen Beteiligten besprochen. Eine Kostenschätzung liegt vor.

 

Die Maßnahme wäre nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2014 und der Änderung vom 21.09.2015 „Förderprogramm 2015 bis 2018“ förderfähig. Nach diesem Programm wird die Zuwendung als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 9.800,- € je förderfähigem Betreuungsplatz gewährt. Die Gesamtzuwendung nach Art. 10 FAG und dieser Richtlinie beträgt max. 90 % der zuweisungsfähigen Ausgaben. Der Förderantrag mit allen Anlagen muss bis 31.12.2016 gestellt sein.

 

Damit die erforderlichen Anlagen (z.B. Beschreibung des Vorhabens, Lageplan, Grundrisse 1:100, Schnitte, Kostenaufstellung nach DIN 276, usw.) erstellt werden können, ist ein Planungsbüro zu beauftragen. Eine Honorarvereinbarung liegt bis zur Sitzung vor.


Beschluss:

 

Für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Neubrunn um 12 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren wird ein Zuschussantrag gestellt. Für die Planung der Maßnahme und die Erstellung der Unterlagen für den Zuwendungsantrag und Bauausführung wird das Architekturbüro Harald Rüger, Ochsenfurt, beauftragt.