Sitzung: 15.11.2016 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Sachverhalt:
Die Eigentümer legten mit 24.10.2016 einen Antrag
auf Nutzungsänderung „Ausbau des bestehenden DG zu einer Wohnung“ vor.
Beantragt wurde die Nutzungsänderung im Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Das Anwesen befindet sich innerhalb der
Ortsabrundungssatzung des Marktes Neubrunn. Ein gültiger Bebauungsplan ist
nicht gegeben. Der Bebauungsplan „Nordwestlich des Schulbrunnenweges“, nach
welchem das Gebäude seinerzeit bei der Errichtung beurteilt wurde, ist für
nichtig erklärt. In diesem waren seinerzeit 2 Vollgeschosse talseits
vorgesehen. Nach dem vorgelegten Plan
wurde in das Dachgeschoss eine Wohnung eingebaut. Nach dem Aufmaß vom
15.12.1999 verfügt die Dachgeschosswohnung über rund 96,55 m². Die
Aufmaßberechnung des DG floss auch in die Geschossflächenberechnung der
Beitragsberechnung der Jahre 2000 ff. ein.
In der Baugenehmigung aus dem Jahr 1990 wurde der
Dachraumausbau, da nicht beantragt, nicht genehmigt. Es werden keine äußeren
baulichen Veränderungen vorgenommen.
Beschluss:
Dem Antrag auf Nutzungsänderung des Dachgeschosses „Ausbau zu einer Wohnung“, das Grundstück Fl. Nr. 824/17 der Gemarkung Neubrunn betreffend, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.