Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Eigentümer legten mit 24.10.2016 einen Antrag auf Nutzungsänderung „Ausbau des bestehenden DG zu einer Wohnung“ vor. Beantragt wurde die Nutzungsänderung im Genehmigungsfreistellungsverfahren.

Das Anwesen befindet sich innerhalb der Ortsabrundungssatzung des Marktes Neubrunn. Ein gültiger Bebauungsplan ist nicht gegeben. Der Bebauungsplan „Nordwestlich des Schulbrunnenweges“, nach welchem das Gebäude seinerzeit bei der Errichtung beurteilt wurde, ist für nichtig erklärt. In diesem waren seinerzeit 2 Vollgeschosse talseits vorgesehen.  Nach dem vorgelegten Plan wurde in das Dachgeschoss eine Wohnung eingebaut. Nach dem Aufmaß vom 15.12.1999 verfügt die Dachgeschosswohnung über rund 96,55 m². Die Aufmaßberechnung des DG floss auch in die Geschossflächenberechnung der Beitragsberechnung der Jahre 2000 ff. ein.

In der Baugenehmigung aus dem Jahr 1990 wurde der Dachraumausbau, da nicht beantragt, nicht genehmigt. Es werden keine äußeren baulichen Veränderungen vorgenommen.


Beschluss:

 

Dem Antrag auf Nutzungsänderung des Dachgeschosses „Ausbau zu einer Wohnung“, das Grundstück Fl. Nr. 824/17 der Gemarkung Neubrunn betreffend, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.