Sitzung: 15.11.2016 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Sachverhalt:
Die Bürger-Energie Altertheim eG beantragt die
Errichtung einer Windkraftanlage zur Erzeugung von elektrischem Strom. Geplant
ist die Errichtung einer WEA des Typs Nordex N117 mit 2,4 MW im Gemeindegebiet
Altertheim im Landkreis Würzburg auf dem
Grundstück Flurstück 16901. Das Projekt auf der Gemarkung Unteraltertheim soll
als Bürger-Windpark umgesetzt werden. In selbigem Gebiet beabsichtigen die
Green City Energy AG sowie die Abo Wind AG ebenfalls die Errichtung einer
weiteren WEA des Typs Nordex N 117-2,4 MW.
Die Gemeinde Altertheim stellt derzeit einen
Bebauungsplan für das Plangebiet auf.
Westlich des geplanten Windparks sind bereits vier
WEA des Typs Nordex N117-2,4 MW in Betrieb.
Der geplante Windpark liegt etwa 18 km südwestlich
von Würzburg. Die nächsten Orte sind Unteraltertheim und Oberaltertheim jeweils
etwa 1 km südlich des geplanten Windparks. Helmstadt befindet sich rund 4 km
nördlich.
Die Erschließung erfolgt über die Zuwegung des
westlich angrenzenden bestehenden Windparks. Die Anlieferung der Anlagen soll
von der Autobahn A 3 über die Bundestraße B 468 Richtung Helmstadt und die
bereits ausgebaute Anlieferungsstrecke des bestehenden Windparks erfolgen.
Für den Standort wurde eine Immissionsprognose
entsprechend der TA Lärm unter Berücksichtigung der Vor-, Zusatz- und
Gesamtbelastung durch drei WEA des Typs Nordex N 117 durchgeführt. Die
zulässigen Nachtimmissionswerte werden unter Berücksichtigung der
Prognoseunsicherheit an allen Immissionsorten eingehalten.
Weiterhin untersucht wurden die relevanten
Schutzgüter.
Schutzgut
Wasser
In der direkten Umgebung des WEA-Standorts liegen
keine Wasserschutzgebiete. Ca. 1.450 m südlich des WEA Standorts der WEA 3
liegt derzeit ein Wasserschutzgebiet bei Unteraltertheim, ca. 2.850 m südlich
ein Wasserschutzgebiet bei Neubrunn.
Das Niederschlagswasser kann vollständig im Gelände
versickert werden. Mit der Dauerhaften Inanspruchnahme von ca. 2.760 m²
Waldfläche für die Anlage sowie um 1.285 m² bzw. 82 m² und 190m² im Bereich der
Zuwegungen sowie weiterer 2.520 m² vorübergehender Inanspruchnahme von Wald und
Ackerflächen sind nach der Begutachtung keine negativen Auswirkungen auf Grund-
und Oberflächenwasser gegeben. Ebenso wird keine erhebliche Beeinträchtigung
der Grundwasserneubildung gesehen. Es wird daher nach Gutachten von einer
vernachlässigbaren Erheblichkeit bzgl. des Schutzgutes Wasser ausgegangen.
Schutzgut
Landschaft und Landschaftsbild
Der Standort am „Tannet“ bzw. der „Oberhöhe“ ist
sowohl von Süden (Altbachtal) als auch von Norden und Nordwesten (Welzbachtal)
gut sichtbar, so dass die geplanten Anlagen in der Landschaft weit sichtbar
sein werden. Diese werden aber angesichts der bereits bestehenden Anlagen
Windpark Altertheim 1 und der Anlagen auf Helmstadter Gemarkung aus den
Blickrichtungen als zusammenhängender Windpark wahrgenommen. Dennoch wird eine
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes grundsätzlich gegeben sein.
Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Thematik der
Einkreisung bzw. sog. Umzingelung. Es ist hierunter die Umzingelung im Sinne
einer vollständigen Umkreisung von Ortschaften durch Windkraftanlagen oder
anderer technischer Anlagen in vergleichbarer Größenordnung zu verstehen. Dies
nicht nur in tatsächlicher Gegebenheit sondern auch in der Wahrnehmung.
Die Betrachtung ergibt nachfolgendes Gesamtbild:
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13
Anlagen im Bereich Neubrunn (Gemarkungen Altertheim, Helmstadt und Neubrunn)
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9
Anlagen im Bereich des Windparks „Nordwestlich Werbach-Wenkheim“ (auf Baden-Württemberger
Seite)
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2
Anlagen nordwestlich von Gerchsheim (auf Baden-Württemberger Seite)
Da die Anlagen in Sichtachse der bereits stehenden
Anlagen errichtet werden, ergibt sich für Neubrunn im Hinblick auf eine
„gefühlte“ Einkreisung keine Veränderung. Die Belastung des Landschaftsbildes
wird durch die drei neu geplanten WEA weiter überlastet, ist aber in Anbetracht
der Vorbelastungen von geringer Erheblichkeit.
Die weiteren Wirkungen auf Flora und Fauna wurden
gemäß den rechtlichen Vorgaben durch den Vorhabensträger beleuchtet.
Im Rahmen der Abwägungen, im Hinblick auf die durch
die neu zu errichtenden Anlagen, kann festgehalten werden, dass für den Markt Neubrunn keine wesentlichen
Beeinträchtigungen entstehen.
Die Anmerkungen im Bereich des Schutzgutes Wasser und der Beeinträchtigungen
des Landschaftsbildes können als vernachlässigbar betrachtet werden, zumal die
Beeinträchtigungen nach den Gutachterausführungen zu keiner wirklichen
nachteiligen Wirkung für den Markt Neubrunn führen werden.
Beschluss:
Seitens des Marktes Neubrunn werden keine weiteren Anmerkungen oder Auflagen vorgetragen.