Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Die Bürger-Energie Altertheim eG beantragt die Errichtung einer Windkraftanlage zur Erzeugung von elektrischem Strom. Geplant ist die Errichtung einer WEA des Typs Nordex N117 mit 2,4 MW im Gemeindegebiet Altertheim im Landkreis Würzburg  auf dem Grundstück Flurstück 16901. Das Projekt auf der Gemarkung Unteraltertheim soll als Bürger-Windpark umgesetzt werden. In selbigem Gebiet beabsichtigen die Green City Energy AG sowie die Abo Wind AG ebenfalls die Errichtung einer weiteren WEA des Typs Nordex N 117-2,4 MW.

Die Gemeinde Altertheim stellt derzeit einen Bebauungsplan für das Plangebiet auf.

Westlich des geplanten Windparks sind bereits vier WEA des Typs Nordex N117-2,4 MW in Betrieb.

Der geplante Windpark liegt etwa 18 km südwestlich von Würzburg. Die nächsten Orte sind Unteraltertheim und Oberaltertheim jeweils etwa 1 km südlich des geplanten Windparks. Helmstadt befindet sich rund 4 km nördlich.

Die Erschließung erfolgt über die Zuwegung des westlich angrenzenden bestehenden Windparks. Die Anlieferung der Anlagen soll von der Autobahn A 3 über die Bundestraße B 468 Richtung Helmstadt und die bereits ausgebaute Anlieferungsstrecke des bestehenden Windparks erfolgen.

Für den Standort wurde eine Immissionsprognose entsprechend der TA Lärm unter Berücksichtigung der Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung durch drei WEA des Typs Nordex N 117 durchgeführt. Die zulässigen Nachtimmissionswerte werden unter Berücksichtigung der Prognoseunsicherheit an allen Immissionsorten eingehalten.

Weiterhin untersucht wurden die relevanten Schutzgüter.

Schutzgut Wasser

In der direkten Umgebung des WEA-Standorts liegen keine Wasserschutzgebiete. Ca. 1.450 m südlich des WEA Standorts der WEA 3 liegt derzeit ein Wasserschutzgebiet bei Unteraltertheim, ca. 2.850 m südlich ein Wasserschutzgebiet bei Neubrunn.

Das Niederschlagswasser kann vollständig im Gelände versickert werden. Mit der Dauerhaften Inanspruchnahme von ca. 2.760 m² Waldfläche für die Anlage sowie um 1.285 m² bzw. 82 m² und 190m² im Bereich der Zuwegungen sowie weiterer 2.520 m² vorübergehender Inanspruchnahme von Wald und Ackerflächen sind nach der Begutachtung keine negativen Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasser gegeben. Ebenso wird keine erhebliche Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung gesehen. Es wird daher nach Gutachten von einer vernachlässigbaren Erheblichkeit bzgl. des Schutzgutes Wasser ausgegangen.

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

Der Standort am „Tannet“ bzw. der „Oberhöhe“ ist sowohl von Süden (Altbachtal) als auch von Norden und Nordwesten (Welzbachtal) gut sichtbar, so dass die geplanten Anlagen in der Landschaft weit sichtbar sein werden. Diese werden aber angesichts der bereits bestehenden Anlagen Windpark Altertheim 1 und der Anlagen auf Helmstadter Gemarkung aus den Blickrichtungen als zusammenhängender Windpark wahrgenommen. Dennoch wird eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes grundsätzlich gegeben sein.

Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Thematik der Einkreisung bzw. sog. Umzingelung. Es ist hierunter die Umzingelung im Sinne einer vollständigen Umkreisung von Ortschaften durch Windkraftanlagen oder anderer technischer Anlagen in vergleichbarer Größenordnung zu verstehen. Dies nicht nur in tatsächlicher Gegebenheit sondern auch in der Wahrnehmung.

Die Betrachtung ergibt nachfolgendes Gesamtbild:

-          13 Anlagen im Bereich Neubrunn (Gemarkungen Altertheim, Helmstadt und Neubrunn)

-          9 Anlagen im Bereich des Windparks „Nordwestlich Werbach-Wenkheim“ (auf Baden-Württemberger Seite)

-          2 Anlagen nordwestlich von Gerchsheim (auf Baden-Württemberger Seite)

Da die Anlagen in Sichtachse der bereits stehenden Anlagen errichtet werden, ergibt sich für Neubrunn im Hinblick auf eine „gefühlte“ Einkreisung keine Veränderung. Die Belastung des Landschaftsbildes wird durch die drei neu geplanten WEA weiter überlastet, ist aber in Anbetracht der Vorbelastungen von geringer Erheblichkeit.

Die weiteren Wirkungen auf Flora und Fauna wurden gemäß den rechtlichen Vorgaben durch den Vorhabensträger beleuchtet.

Im Rahmen der Abwägungen, im Hinblick auf die durch die neu zu errichtenden Anlagen, kann festgehalten werden, dass  für den Markt Neubrunn keine wesentlichen Beeinträchtigungen entstehen.

Die Anmerkungen im Bereich des  Schutzgutes Wasser und der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes können als vernachlässigbar betrachtet werden, zumal die Beeinträchtigungen nach den Gutachterausführungen zu keiner wirklichen nachteiligen Wirkung für den Markt Neubrunn führen werden.


Beschluss:

 

Seitens des Marktes Neubrunn werden keine weiteren Anmerkungen oder Auflagen vorgetragen.