Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Bauantrag vom 08. November 2016 wurde für das Grundstück Fl. Nr. 3078/1 der Gemarkung Neubrunn ein Bauantrag eingereicht. Die Bauherrschaft beabsichtigt die Errichtung eines Wohnhauses nebst Garage.

 

Das Baugrundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Südlich der Wenkheimer Straße“ „Nördlich der Wenkheimer Straße III“. Für die Errichtung des Bauvorhabens sind mehrere Isolierte Befreiungen und Isolierte Abweichungen beantragt.

 

-       Isolierte Befreiung zulässige Dachneigung:

Die Zulässige Dachneigung beträgt 30 Grad

beantragt wird eine Befreiung für die geplante Dachneigung 38 Grad. Die Dachneigungsänderung dient der Schaffung von Wohnraum und verbessert die Wohnqualität. Das Gebäude fügt sich mit geänderter Dachneigung weiterhin in die Umgebung des angrenzenden B-Planes ein.

 

-       Isolierte Abweichung Höheneinstellung der Garage:

Nach den Vorgaben des Bebauungsplanes beträgt die zulässige Mittlere Höhe 3,00 m. Beantragt ist eine Mittlere Höhe von 3,41 m. Diese Höheneinstellung ist bedingt durch die Topographie und das damit einhergehende Gefälle der Einfahrt.

 

-       Isolierte Befreiung Kniestockhöhe:

Die Festsetzungen des Bebauungsplans legen eine Kniestockhöhe von 0,25 m fest. Geplant ist eine Kniestockhöhe von 1,00 m. Die Kniestockerhöhung dient ebenso wie die Änderung der Dachneigung der Schaffung von Wohnraum und Verbesserung der Wohnqualität.

 

-       Isolierte Befreiung der Vollgeschossanzahl:

Durch die Kniestockanpassung auf 1,00 m wird das Dachgeschoss zum Vollgeschoss. Diese Vollgeschossigkeit wird erreicht, sobald der Kniestock eine Höhe über 0,85 m erhält. Da es sich hier um eine Differenzhöhe von 15 cm handelt, welche optisch so gut wie nicht erfasst wird, kann dieser Befreiung aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden, zumal das Gebäude dann auch für die Wohnzwecke optimal genutzt werden kann.

 

Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den beantragten Befreiungen und Abweichungen zuzustimmen. Durch die Umsetzung des Bauantrages kann der demographischen Entwicklung entgegengewirkt werden.

 

Die eingereichten Bauantragsunterlagen sind vollständig, die Nachbarunterschriften wurden eingeholt.


Beschluss:

 

Dem Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses nebst Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 3078/1 der Gemarkung Neubrunn wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Den beantragten Abweichungen und Befreiungen wird zugestimmt.