Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Verkehrsschau am 16.11.2016 wurde der Antrag erörtert. Aufgrund des Fahrbahnverlaufes des Wenkheimer Wegs ist hier die  Fahrstrecke für den Verkehrsteilnehmer sehr übersichtlich. Diese Übersichtlichkeit verleitet zu einem schnelleren Fahren, unabhängig der angebrachten Geschwindigkeitsangaben. Durch die Anordnung von 30 km/h wird es hier nach Ansicht der Polizei nicht zu einer Geschwindigkeitsreduzierung kommen. Es wird hier vorgeschlagen, den Fahrbahnverlauf optisch unübersichtlicher zu gestalten, so dass der Eindruck einer Verengung entsteht und damit die Geschwindigkeit gemindert wird.

Die Leitplanke vor dem Stromkasten soll mit Warnmarkierung versehen werden. Im Bereich des Brückenbauwerkes soll eine weitere Leitplanke mit Warnmarkierung zur Sicherung des Brückenbauwerks und zur optischen Verengung angebracht werden. Es soll mit diesen  Maßnahmen dem Verkehrsteilnehmer die Überschaubarkeit genommen werden und damit eine angemessenere Geschwindigkeit erreicht werden.

Sofern sich zeigt, dass diese Maßnahmen nicht den gewünschten Effekt bewirken, kann in einer weiteren späteren evaluierenden Betrachtung geprüft werden, ob ggfs. eine Geschwindigkeitsbegrenzung zum Erfolgt führt. Hier ist aber anzumerken, dass diese Beschränkung ohne eine Überwachung wohl zwecklos sein wird.

Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass zunächst die vorgeschlagenen Maßnahmen der Polizei befolgt werden sollen. Außerdem wären Geländer an den Gräben sinnvoll.

Sollten diese Maßnahmen nicht dazu führen, dass dort langsamer gefahren wird, dann wäre erneut über eine Geschwindigkeitsbegrenzung nachzudenken.


Beschluss:

 

Dem Antrag wird derzeit nicht nachgekommen. Die alternativen Maßnahmen, welche in der Verkehrsschau angeregt wurden, werden zunächst umgesetzt.