Sitzung: 06.12.2016 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Sachverhalt:
Im Rahmen der Verkehrsschau am 16.11.2016 wurde der
Antrag erörtert. Aufgrund des Fahrbahnverlaufes des Wenkheimer Wegs ist hier
die Fahrstrecke für den
Verkehrsteilnehmer sehr übersichtlich. Diese Übersichtlichkeit verleitet zu
einem schnelleren Fahren, unabhängig der angebrachten Geschwindigkeitsangaben.
Durch die Anordnung von 30 km/h wird es hier nach Ansicht der Polizei nicht zu
einer Geschwindigkeitsreduzierung kommen. Es wird hier vorgeschlagen, den
Fahrbahnverlauf optisch unübersichtlicher zu gestalten, so dass der Eindruck
einer Verengung entsteht und damit die Geschwindigkeit gemindert wird.
Die Leitplanke vor dem Stromkasten soll mit
Warnmarkierung versehen werden. Im Bereich des Brückenbauwerkes soll eine
weitere Leitplanke mit Warnmarkierung zur Sicherung des Brückenbauwerks und zur
optischen Verengung angebracht werden. Es soll mit diesen Maßnahmen dem Verkehrsteilnehmer die
Überschaubarkeit genommen werden und damit eine angemessenere Geschwindigkeit erreicht
werden.
Sofern sich zeigt, dass diese Maßnahmen nicht den
gewünschten Effekt bewirken, kann in einer weiteren späteren evaluierenden Betrachtung
geprüft werden, ob ggfs. eine Geschwindigkeitsbegrenzung zum Erfolgt führt.
Hier ist aber anzumerken, dass diese Beschränkung ohne eine Überwachung wohl
zwecklos sein wird.
Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass
zunächst die vorgeschlagenen Maßnahmen der Polizei befolgt werden sollen.
Außerdem wären Geländer an den Gräben sinnvoll.
Sollten diese Maßnahmen nicht dazu führen, dass
dort langsamer gefahren wird, dann wäre erneut über eine
Geschwindigkeitsbegrenzung nachzudenken.
Beschluss:
Dem Antrag wird derzeit nicht nachgekommen. Die
alternativen Maßnahmen, welche in der Verkehrsschau angeregt wurden, werden
zunächst umgesetzt.