Sachverhalt:

 

In den Bürgerversammlungen am 28.11.2016 in Böttigheim und am 30.11.2016 in Neubrunn sind verschiedenen Anfragen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern vorgetragen worden. Die Auflistung befindet sich im Anhang zu dieser Vorlage.

 

Die Anfragen und Anregungen sind zu erörtern und Festlegungen zur weiteren Behandlung zu treffen.

 

Bürgerversammlung Böttigheim:

 

Folgende Wünsche und Anträge wurden zur Kenntnis genommen bzw. entsprechend in der Bürgerversammlung beantwortet:

 

Abbruchkosten für das baufällige Anwesen Langgasse 11,

Radwegebau nach Werbach,

Anschlussunterbringung der Flüchtlinge

Erhöhung der Personalkosten,

hohe Sanierungskosten des Kindergartens Neubrunn,

Sachstand D1-Netz,

Keim im Trinkwasser Böttigheim,

Nutzung des Trinkwasserbrunnens

 

 

Zur Sanierung der Frankenlandhalle werden zunächst Kostenvoranschläge eingeholt. Der Bauausschuss wird hierüber beraten.

 

Zu der Anfrage zur Abhaltung von privaten Feiern in der Halle ist das Landratsamt angeschrieben worden, die Antwort wird zunächst abgewartet.

 

Zu den Räumlichkeiten im 1. Stock des Rathauses Böttigheim ist beschlossen worden, dass diese für ein gemütliches Beisammensein nach den Proben und zur Vereinsnutzung freigegeben werden. Dabei soll es auch bleiben.

 

Zu den Ablagerungen im Naturschutzgebiet Böttigheim weist der Vorsitzende darauf hin, dass diese schnellstmöglich durch die Gemeinde weggeräumt werden. Zunächst wird das Schreiben der Naturschutzbehörde im Landratsamt abgewartet. Danach erfolgt ein Hinweis hierzu im Mitteilungsblatt.

 

Der Umzug der Bäckereifiliale in die jetzigen Räumlichkeiten der Raiffeisenbank wäre möglich, wenn die Bäckerei Schäfer zustimmt, da die Räume barrierefrei sind. Das Bürgermeisterzimmer könnte somit wieder ins Erdgeschoss verlegt werden.

Dies wird mit der Bäckerei besprochen.

 

Das Thema „Tempo 30 in der Frankenlandstraße“ wird bei einem Termin mit der Verkehrsbehörde geklärt.

Ein Gehsteig vom Eiskeller zum Wertheimer Ring wird ebenfalls bei der Verkehrsschau angesprochen.

Eine erneute Verkehrszählung ist bereits angefragt worden.

 

Bürgerversammlung Neubrunn:

 

Folgende Wünsche und Anträge wurden zur Kenntnis genommen bzw. in der Bürgerversammlung entsprechend beantwortet:

 

„Helsenmark“ hat nichts mit Neubrunn zu tun.

Sanierung der Festhallenfassade

Anmerkung zum Martinszug des Kindergartens Böttigheim,

Containerstandplatz Turnhalle nicht anfahrbar,

Kosten für den Umbau des Kindergartens Neubrunn,

Ausbau der Straße Richtung Holzkirchhausen,

Ablagerungen am alten Schuttplatz Richtung alter Sportplatz,

Wasserstand im Paiselsgraben,

Herstellung des Weges am neuen Schwimmbadhäuschen,

 

 

Die Bäume an der Kapelle im Friedhof werden bemängelt.

Der Gemeinderat hat beschlossen, diese stehen zu lassen. Sie könnten jedoch etwas zurückgeschnitten werden.

Für die Hecken liegen bereits Angebote vor. Sobald die Kostenaufstellung hierzu vorliegt, wird dies in der nächsten Sitzung behandelt.

 

Die Parksituation am Torhaus wird ebenfalls bei der anstehenden Verkehrsschau besprochen, ebenso die Verkehrssituation in der Ringstraße durch die LKWs. Dort wird eine Einbahnstraße vorgeschlagen.

 

Es wird angeregt, den Weg am Wohngebiet Turnhalle Süd Richtung Holzplatz herzustellen.

In Böttigheim würde der Weg am alten Sportplatz in Frage kommen.

Hierzu werden für beide Wege Angebote eingeholt.

 

Verschiedene Teilbereiche an der Dorfmauer müssen saniert werden. Der Vorsitzende zeigt dies anhand von Fotos.

Der dringendste Teil ist beim Anwesen Schlötter an der dort befindlichen Wiese. Die beiden weiteren Teilbereiche müssen wegen der noch nicht abgewickelten Grenzregelungen abgewartet werden.

Für die Sanierungsarbeiten beim Anwesen Schlötter soll eine Firma beauftragt werden. Herr Gugel wird dies in Augenschein nehmen.

 

Es wird angeregt, einen Bürgerbus zu beschaffen. Die Notwendigkeit besteht für beide Ortsteile.

Dies wird im Rahmen der Haushaltsberatungen besprochen.

 

Es wird bemängelt, dass die Kanalisation am Kirchenberg nicht ausreichend dimensioniert ist.

Das Ing.-Büro hat jedoch eine Berechnung vorgenommen und festgestellt, dass dies ausreichend ist.

Im Zuge der Erschließung der neuen Bauplätze an der Nelkenstraße kann eine Versickerung des Oberflächenwassers im Bebauungsplan festgelegt werden.

 

Wenn das RÜ 4 gebaut wird, kann über die Aufdimensionierung des Kanals nachgedacht werden. Außerdem ist auch die Erschließung neuer Bauplätze notwendig.

 

Am Holzlattenzaun am Schlossgarten sind die Mängel im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen. Die Firma wird deswegen angeschrieben.

 

Die einzelnen Punkte sind wie besprochen aufgenommen worden und werden bearbeitet.