Sitzung: 17.01.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Gemeinderat wird gebeten, die Verwaltung im
Vorgriff auf die Haushaltsplanaufstellung 2017 zu ermächtigen, drei aus
Verkehrssicherungsgründen notwendige Neuinstallationen von Brückengeländern
ausschreiben zu dürfen. Es werden zwei Brückengeländer im Wenkheimer Weg
benötigt und ein weiteres am Beckenpfad.
Die Ermächtigung wird benötig, da sich der Markt
Neubrunn derzeit in der sog. Interiemszeit
= vorläufigen Haushaltsführung, befindet.
Für die vorläufige
Haushaltsführung gelten in allen Bundesländern weitgehend die gleichen Regeln.
Danach darf die Gemeinde
- Aufwendungen bzw. Ausgaben leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist;
- Mittel einsetzen, die für unaufschiebbare Aufgaben erforderlich
sind, beispielsweise laufende Bewirtschaftung der kommunalen Gebäude, aber
auch Fortführung bereits begonnener Investitionsvorhaben;
- Verpflichtungsermächtigungen des Vorjahres, soweit
sie noch nicht ausgeschöpft sind, weiter in Anspruch nehmen;
- Steuern nach den Steuersätzen erheben, die im Vorjahr galten;
- Vorhandene Kredite umschulden;
- Unter gewissen Vorgaben neue Kredite aufnehmen.
Die Gemeinde darf
nicht
- neue Vorhaben, die im Vorjahr noch nicht im Haushalt standen,
beginnen;
- freiwillige Leistungen zahlen, sofern nicht im Vorjahr hierüber
schon Verträge geschlossen wurden (z. B. Zuschüsse an Vereine);
- neue, im Stellenplan des Vorjahres nicht vorgesehene Stellen schaffen/besetzen.
Die Einschränkung
trifft vor allem Investitionsprojekte. Wurden für sie im Vorjahr weder Mittel
noch Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung gestellt, so können sie unter
der vorläufigen Haushaltsführung grundsätzlich nicht begonnen werden.
Da die Geländer zur Verkehrssicherung nötig sind,
wird der Gemeinderat gebeten, hier die Verwaltung zur Ausschreibung zu
ermächtigen und die Selbstverpflichtung einzugehen, die benötigten Mittel im
Haushalt 2017 vorzusehen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die drei benötigten
Brückenbauwerksgeländer beschränkt auszuschreiben.