Sitzung: 17.01.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Gemeinderat wurde in seiner Sitzung vom
06.12.2016 über die geplanten Änderungen der Planungen für die Kläranlage
Böttigheim informiert. Aufgrund des Umstandes, dass aufgeworfene Fragen nicht
allumfänglich erläutert werden konnten, wurde in der Sitzung vom 06.12.2016
keine Beschlussfassung getätigt. Auf die Sitzungsvorlage für die Sitzung vom
06.12.2016 wird hier verwiesen und weiterhin angeführt, dass es am 15.12.2016
ein Gespräch zwischen dem Planer Herrn Hoffmann und dem Gemeinderat Herrn
Stieber, unter Beisein des Bürgermeisters und den weiterhin involvierten
Mitarbeitern des Marktes gab, in welchem die noch offenen technischen Fragen
ausführlich erörtert wurden. Es wurden hier noch weitere optimierende
Nachrüstungen, wie ein Probennehmer in die Planung aufgenommen, welche die bereits
vorgestellte Kostenschätzung in einem geringen Umfang erhöhen wird.
Die Planung wird in der Sitzung vorgestellt und
erläutert. Für sich weiterhin ergebende Nachfragen wird Herr Hoffmann in der
Sitzung anwesend sein.
Zu diesem
Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende die Herren Gehrig und Hofmann vom
Ing.-Büro Walter + Partner in Tauberbischofsheim und übergibt das Wort an Herrn
Hofmann.
Seit
der letzten Planung vor vier Jahren haben sich einige Änderungen ergeben.
Herr
Hofmann erläutert die Planung nach heutigem Stand. Die Anlage soll so optimiert
werden, dass Kosten eingespart werden, indem die Anlage teilautomatisiert wird
und der Personaleinsatz verringert wird. Zu dem Rechen wird noch ein Sandfang
mit vorgesehen. Hinzugekommen sind die Mengenmessung sowie Schachtabdeckungen.
Die Sauerstoffmessungen werden an eine Steuerzentrale weitergeleitet.
Hinzu
kommt noch ein Störmelder, der ein Signal an den Computer weitergibt. Die
notwendigen 24-Stunden-Messungen werden automatisch durchgeführt. Außerdem wird
eine Eigenwasserversorgung für die Spülvorgänge in der Rechenanlage vorgesehen.
Das
Landratsamt wird über die Planung informiert und der Förderantrag beim
Wasserwirtschaftsamt gestellt.
Beschluss:
Den vorgestellten Planänderungen und den damit
verbundenen Ausgabenmehrungen wird zugestimmt und das Büro Walter und Partner
mit der weiteren Fortführung der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der
Ausschreibungen und Vergaben und den weiteren Tätigkeiten zur Umsetzung der
Maßnahme beauftragt.