Sitzung: 17.01.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Gemeinderat wurde in seiner letzten Sitzung im
Dezember 2016 durch den Vorsitzenden über die als bedenklich eingestufte
Standsicherheit der Mauern des Friedhofes informiert. Es fand weiterhin eine
Besprechung mit dem erst begutachtenden Statiker und den drei Bürgermeistern
statt.
Es wurde in dieser Besprechung sehr deutlich, dass
insbesondere die mittlere Mauer des Friedhofes statisch bedenklich einzustufen
ist. Die Mauer wurde in Abstimmung mit dem Statiker durch die Mitarbeiter des
Bauhofes mit Stützen versehen. Diese wurden angebracht, um ein flächiges
„umfallen“ der Mauer zu verhindern. Weiterhin wurden die Nutzungsberechtigten
der betroffenen Gräber schriftlich durch den Markt Neubrunn informiert.
Die Mauer oberhalb des Friedhofes entlang des Hagweges
wird als einsturzgefährdet eingestuft. Die Mauer entlang der Hauptstraße zeigt
eine Neigung, kann aber aufgrund fehlender Kenntnis der Gründung der Mauer
nicht abschließend beurteilt werden. Die weiteren Mauern werden als ausreichend
standsicher eingeschätzt.
Um hier Sicherheit zu erlangen und eine Gefährdung
auszuschließen, wird seitens der Verwaltung angeregt, für die Mauern zunächst
eine statische Untersuchung zusammen mit einer Bodenuntersuchung durchführen zu
lassen und hernach ein entsprechendes Planungsbüro mit der Behebung der Schäden
zu beauftragen.
Es ist davon auszugehen, dass die Mauern in
absehbarer Zeit ihren Dienst versagen werden. Aus diesem Grund sieht die
Verwaltung hier schnellstmöglichen Handlungsbedarf und bittet im Vorgriff auf
die Haushaltsberatungen um Zustimmung zur in nicht öffentlicher Sitzung zu
beratenden Beauftragung eines Statikers und eines Bodengutachters.
Beschluss:
Die Dringlichkeitseinschätzung der Verwaltung wird
geteilt und die Mittel für eine statische Untersuchung der Mauern sowie für
eine Bodenuntersuchung des Friedhofes Neubrunn
bereitgestellt. Die Mittel werden im Haushaltsplan 2017 entsprechend
eingestellt werden.