Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat wurde in seiner letzten Sitzung im Dezember 2016 durch den Vorsitzenden über die als bedenklich eingestufte Standsicherheit der Mauern des Friedhofes informiert. Es fand weiterhin eine Besprechung mit dem erst begutachtenden Statiker und den drei Bürgermeistern statt.

Es wurde in dieser Besprechung sehr deutlich, dass insbesondere die mittlere Mauer des Friedhofes statisch bedenklich einzustufen ist. Die Mauer wurde in Abstimmung mit dem Statiker durch die Mitarbeiter des Bauhofes mit Stützen versehen. Diese wurden angebracht, um ein flächiges „umfallen“ der Mauer zu verhindern. Weiterhin wurden die Nutzungsberechtigten der betroffenen Gräber schriftlich durch den Markt Neubrunn informiert.

Die Mauer oberhalb des Friedhofes entlang des Hagweges wird als einsturzgefährdet eingestuft. Die Mauer entlang der Hauptstraße zeigt eine Neigung, kann aber aufgrund fehlender Kenntnis der Gründung der Mauer nicht abschließend beurteilt werden. Die weiteren Mauern werden als ausreichend standsicher eingeschätzt.

Um hier Sicherheit zu erlangen und eine Gefährdung auszuschließen, wird seitens der Verwaltung angeregt, für die Mauern zunächst eine statische Untersuchung zusammen mit einer Bodenuntersuchung durchführen zu lassen und hernach ein entsprechendes Planungsbüro mit der Behebung der Schäden zu beauftragen.

Es ist davon auszugehen, dass die Mauern in absehbarer Zeit ihren Dienst versagen werden. Aus diesem Grund sieht die Verwaltung hier schnellstmöglichen Handlungsbedarf und bittet im Vorgriff auf die Haushaltsberatungen um Zustimmung zur in nicht öffentlicher Sitzung zu beratenden Beauftragung eines Statikers und eines Bodengutachters.


Beschluss:

 

Die Dringlichkeitseinschätzung der Verwaltung wird geteilt und die Mittel für eine statische Untersuchung der Mauern sowie für eine Bodenuntersuchung des Friedhofes Neubrunn  bereitgestellt. Die Mittel werden im Haushaltsplan 2017 entsprechend eingestellt werden.