Sitzung: 17.01.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Markt Neubrunn ist seit dem 01.07.2016 wie alle
anderen Kommunen verpflichtet, nach dem bayerischen E-Government-Gesetz
(BayEGovG) dem Bürger die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation zu
bieten.
Die gesetzlichen Vorgaben sehen hier einen elektronischen
Zugang (E-Mail und Portale) vor und zwar in Schriftform ersetzender Form. Alle
Behördendienste und Verwaltungsverfahren sollen auch elektronisch
bereitgestellt werden. Weiterhin soll die elektronische Bekanntgabe von
Verwaltungsakten /-verfahren oder
abtrennbaren Teilen davon, elektronisch durchführbar sein.
Die AKDB, mit welcher der Markt Neubrunn bereits in
vielen anderen Verwaltungsanwendungen zusammenarbeitet, bietet hier das sog.
Bürgerportal an (Bürgerservice-Portal Dienste)
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Fachdienste
Einwohnermeldeamt Dienste Paket 169,50 €/jährlich/netto
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Fachdienste
Briefwahlunterlagen 28,50 €/jährlich/netto
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Fachdienste
Wohnungsgeberbestätigung 45,00 €/jährlich/netto
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Fachdienste
Finanzwesen Wasserzählerstände 240,00
€/jährlich/netto
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Einrichtungskosten
Bürgerservice Portal 2.780,00 €/einmalig/netto
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Je Fall
als Fallpauschale 0,15
€/netto
Diese Dienste müssten angeschafft werden um den
seit dem 01.07.2016 geltenden Vorgaben des Bayerischen E-Government Gesetzes
gerecht zu werden. Die weiteren Vorgaben des Gesetzes sind erst in zukünftigen
Jahren, bzw. Mitte des Jahres 2017 zwingend umzusetzen. Zum 01.07.2017 sind
folgende weitere Punkte im Gesetz verankert:
01.07.2017 Formulare
über das Internet auch elektronisch bereitstellen. Der Markt Neubrunn stellt
bereits einzelne Formulare im Netz bereit. Dieses Angebot gilt es dann
auszuweiten.
01.07.2017 Pflicht
zur E-Aktenführung für staatliche Behörden, für sonstige Behörden optional.
Trifft den Markt Neubrunn nicht zwingend, da wir keine staatliche Behörde sind.
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die
Programme/Portale/Fachdienste der AKDB so in Anspruch zu nehmen, dass die
gesetzlichen Vorgaben durch den Markt Neubrunn erfüllt werden.