Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Markt Neubrunn ist seit dem 01.07.2016 wie alle anderen Kommunen verpflichtet, nach dem bayerischen E-Government-Gesetz (BayEGovG) dem Bürger die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation zu bieten.

Die gesetzlichen Vorgaben sehen hier einen elektronischen Zugang (E-Mail und Portale) vor und zwar in Schriftform ersetzender Form. Alle Behördendienste und Verwaltungsverfahren sollen auch elektronisch bereitgestellt werden. Weiterhin soll die elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten  /-verfahren oder abtrennbaren Teilen davon, elektronisch durchführbar sein.

Die AKDB, mit welcher der Markt Neubrunn bereits in vielen anderen Verwaltungsanwendungen zusammenarbeitet, bietet hier das sog. Bürgerportal an (Bürgerservice-Portal Dienste)

-          Fachdienste Einwohnermeldeamt Dienste Paket                  169,50 €/jährlich/netto

-          Fachdienste Briefwahlunterlagen                                             28,50 €/jährlich/netto

-          Fachdienste Wohnungsgeberbestätigung                                45,00 €/jährlich/netto

-          Fachdienste Finanzwesen Wasserzählerstände                    240,00 €/jährlich/netto

-          Einrichtungskosten Bürgerservice Portal                            2.780,00 €/einmalig/netto

-          Je Fall als Fallpauschale                                                                     0,15 €/netto

 

Diese Dienste müssten angeschafft werden um den seit dem 01.07.2016 geltenden Vorgaben des Bayerischen E-Government Gesetzes gerecht zu werden. Die weiteren Vorgaben des Gesetzes sind erst in zukünftigen Jahren, bzw. Mitte des Jahres 2017 zwingend umzusetzen. Zum 01.07.2017 sind folgende weitere Punkte im Gesetz verankert:

01.07.2017      Formulare über das Internet auch elektronisch bereitstellen. Der Markt Neubrunn stellt bereits einzelne Formulare im Netz bereit. Dieses Angebot gilt es dann auszuweiten.

01.07.2017      Pflicht zur E-Aktenführung für staatliche Behörden, für sonstige Behörden optional. Trifft den Markt Neubrunn nicht zwingend, da wir keine staatliche Behörde sind.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Programme/Portale/Fachdienste der AKDB so in Anspruch zu nehmen, dass die gesetzlichen Vorgaben durch den Markt Neubrunn erfüllt werden.