Sitzung: 07.02.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Sachverhalt:
Für die
angedachte Errichtung von Windkraftanlagen ist die Aufstellung eines
Bebauungsplanes notwendig. Die Windkraftanlage soll im Bereich der Gewanne
Luft/Forstgrund/Linke Sohle errichtet werden.
Um die Errichtung
dieser Windkraftanlage umzusetzen, bedarf es zunächst eines
Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB für einen Bebauungsplan. Als
nächster Schritt kann dann die Vergabe an ein Ing. Büro für die Ausarbeitung
erfolgen.
Seitens der
Verwaltung wird angeregt, um die Überlegungen Errichtung von Windkraftanlagen
umzusetzen, zunächst einen Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Beschluss:
Zur Errichtung
von Windkraftanlagen im Bereich der Gewanne Luft/Forstgrund/Linke-Sohle wird
ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Konzentrationsfläche
Windkraft Luft/Forstgrund/Linke-Sohle“.