Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Für die angedachte Errichtung von Windkraftanlagen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Die Windkraftanlage soll im Bereich der Gewanne Luft/Forstgrund/Linke Sohle errichtet werden.

Um die Errichtung dieser Windkraftanlage umzusetzen, bedarf es zunächst eines Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB für einen Bebauungsplan. Als nächster Schritt kann dann die Vergabe an ein Ing. Büro für die Ausarbeitung erfolgen.

Seitens der Verwaltung wird angeregt, um die Überlegungen Errichtung von Windkraftanlagen umzusetzen, zunächst einen Aufstellungsbeschluss zu fassen.


Beschluss:

 

Zur Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich der Gewanne Luft/Forstgrund/Linke-Sohle wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Konzentrationsfläche Windkraft Luft/Forstgrund/Linke-Sohle“.