Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 2. Januar 2017 wurde die Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses im Baugebiet „An der Wenkheimer Straße“ gestellt.

 

Geplant ist die Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit drei Stellflächen. Das Bauvorhaben entspricht weitgehend den Festsetzungen des Bebauungsplans „An der Wenkheimer Straße“. Die Bebaubarkeit wurde durch eine Bauvoranfrage im Jahr 2016 bereits grundsätzlich geklärt. Das Grundstück kann mit einem 2-geschossigen Wohnhaus bebaut werden. Eine Befreiung der talseitigen Sockelhöhe von 2,20 kann nach vorliegendem Bescheid des Landratsamtes vom 06.09.2016 erteilt werden. Das Bauvorhaben wurde mit dem Bauamt des Landratsamtes Würzburg seitens des Bauherrn bereits vorbesprochen.

 

Neben der Befreiung für die zweigeschossige Bauweise talseits beantragt der Bauherr weiterhin die Befreiung für zwei turmartige Erker, rechts und links auf der Talseite des Gebäudes, welche ein Flachdach erhalten sollen. Im Bebauungsplan sind keine Flachdächer vorgesehen.

 

Im Hinblick auf städtebauliche Grundsätze zum Bebauungsplan „An der Wenkheimer Straße“ ist anzumerken, dass einer Befreiung hinsichtlich der Geschossigkeit zugestimmt werden kann. Auch dem Befreiungsantrag für die mit einem Flachdach angedachten Erker, einer mit Freisitz, kann näher getreten werden, auch wenn es bisher hier noch keine vergleichbare Befreiung gibt.

 

Die Erschließung i.S. v. Art. 4 BayBO ist gesichert.

 

Die Nachbargrundstückseigentümer haben dem Bauantrag per Unterschrift zugestimmt.

 

Die Antragsunterlagen sind vollständig. Im Übrigen sind keine weiteren öffentlich-rechtlichen Belange dem Bauvorhaben entgegenstehend erkennbar.


Beschluss:

 

  1. Dem Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit drei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 3166/1 Gemrkg. Neubrunn wird zugestimmt.

 

  1. Dem Antrag auf Befreiung der talseitigen Sockelhöhe von 1,00 m wird zugestimmt. 

 

  1. Dem Antrag auf Befreiung von der Dachneigung wird zugestimmt.