Sitzung: 07.02.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 8
Sachverhalt:
Im Rahmen der
Klärung der Möglichkeiten der Bebaubarkeit der noch frei verbliebenen
Grundstücke im Bereich dieses Bebauungsplanes mit dem Bauamt des Landratsamtes
wurde dortigerseits, da Befreiungen im Bereich der Dachneigung, der
Vollgeschosse und der Sockelgeschosshöhen, da diese die Grundzüge der Planung
darstellen, nicht möglich sind, angeregt, den B-Plan zu überarbeiten.
Eine Überarbeitung,
Änderung des B-Planes würde es Bauwilligen, je nach Wahl der Festsetzungen,
ermöglichen, ein sog. Fertighaus zu errichten. Diese sind mit den heutigen
Festsetzungen des B-Planes weitgehend nicht vereinbar.
Seitens der
Verwaltung wird eine Änderung zur Förderung der Wohnraumbildung und der
Attraktivitätsförderung gerade für junge Familien angeraten.
Die Verwaltung hat
sich um ein Planer-Angebot bemüht und wird dieses in der Sitzung entsprechend
vortragen.
Der Vorsitzende
zeigt den Bebauungsplan von 1975. Dieser ist schon über 40 Jahre alt und nicht
mehr zeitgemäß, dadurch ergeben sich die Abweichungen für das Baugesuch.
Der Gemeinderat
diskutiert die Thematik.
Die Kosten für die Änderungen der Festsetzungen im Bebauungsplan würden sich auf ca. 3.000 € belaufen. Der Gemeinderat ist jedoch der Ansicht, dass die Änderungen nur durch das eine Baugesuch notwendig sind und die Kosten dafür zu hoch sind.
Beschluss:
Der Bebauungsplan
„Südlich der Wenkheimer Straße + Nördlich der Wenkheimer Straße III“ vom 14.
März 1975, wird geändert. Es erfolgt
eine zeitgemäße Anpassung der Festsetzungen.