Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 8

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Klärung der Möglichkeiten der Bebaubarkeit der noch frei verbliebenen Grundstücke im Bereich dieses Bebauungsplanes mit dem Bauamt des Landratsamtes wurde dortigerseits, da Befreiungen im Bereich der Dachneigung, der Vollgeschosse und der Sockelgeschosshöhen, da diese die Grundzüge der Planung darstellen, nicht möglich sind, angeregt, den B-Plan zu überarbeiten.

Eine Überarbeitung, Änderung des B-Planes würde es Bauwilligen, je nach Wahl der Festsetzungen, ermöglichen, ein sog. Fertighaus zu errichten. Diese sind mit den heutigen Festsetzungen des B-Planes weitgehend nicht vereinbar.

Seitens der Verwaltung wird eine Änderung zur Förderung der Wohnraumbildung und der Attraktivitätsförderung gerade für junge Familien angeraten.

Die Verwaltung hat sich um ein Planer-Angebot bemüht und wird dieses in der Sitzung entsprechend vortragen.

Der Vorsitzende zeigt den Bebauungsplan von 1975. Dieser ist schon über 40 Jahre alt und nicht mehr zeitgemäß, dadurch ergeben sich die Abweichungen für das Baugesuch.

Der Gemeinderat diskutiert die Thematik.

Die Kosten für die Änderungen der Festsetzungen im Bebauungsplan würden sich auf ca. 3.000 € belaufen. Der Gemeinderat ist jedoch der Ansicht, dass die Änderungen nur durch das eine Baugesuch notwendig sind und die Kosten dafür zu hoch sind.


Beschluss:

 

Der Bebauungsplan „Südlich der Wenkheimer Straße + Nördlich der Wenkheimer Straße III“ vom 14. März 1975, wird  geändert. Es erfolgt eine zeitgemäße Anpassung der Festsetzungen.