Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Markt Neubrunn beabsichtigt im ersten OG des ehem. Schwesternhauses eine Kleinkindgruppe einzurichten. Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan (§ 34 Abs. 1 BauGB). Da das ehem. Schwesternhaus direkt neben dem bestehenden Kindergarten liegt und am Gebäude lediglich eine ehemalige Wohnung zur Kleinkindgrippe umgenutzt wird und zudem der bestehende Verbindungsbau zum bestehenden Kindergarten weiterhin gegeben sein wird, wird sich das Gebäude auch nach der Umnutzung weiterhin einfügen.


Beschluss:

 

Dem Bauantrag Nr. /2017 NB, Fl. Nr. 3116 der Gemarkung Neubrunn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.