Sachverhalt:

 

Auf Grund vermehrt auftretender Hinweise auf zu schnelles Fahren nach subjektiven Empfinden und Beschwerden über nicht Einhaltung der Parkregeln der STVO, ist die Verwaltung an die Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbh (Holding) Nürnberg herangetreten. Die Nürnberger Wach und Schließgesellschaft ist in einer Vielzahl von Kommunen im Rahmen der Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs tätig, im näheren Umfeld des Marktes Neubrunn unter anderem in Waldbüttelbrunn, Waldbrunn und Hettstadt. Sofern der Markt Neubrunn sich entscheidet, beim Thema Verkehrsüberwachung tätig zu werden, wäre die Gemeinde Hettstadt unter Abschluss einer Zweckvereinbarung bereit, die mit der Ahndung von Verstößen verbundene Verwaltungstätigkeit / Bußgeldahndung zu übernehmen. Grundsätzlich zeigt sich nach den Erfahrungen anderer Kommunen, dass sich die Überwachung des fließendenden Verkehrs in Einnahmen und Ausgaben ausgleichen wird.  Die Auswahl der Messstellen richtet sich grundsätzlich nach Straßenabschnitten, welche Unfallschwerpunkte oder Unfallgefahrenpunkte sind, bzw. in welchem durch die erhöhte Geschwindigkeit die Belästigung der Anwohner durch Verkehrslärm und/oder Abgase steigt. Auf das genauere Vorgehen der Einrichtung der Messstelle bis zum Abschluss der Verstoßverfolgung wird Herr Steckermeier von der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft in der Sitzung näher eingehen. Daher wird auf die Darlegung hier verzichtet.

Auch die sog. Parkraumüberwachung kann durch die Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbh durchgeführt werden. Hierzu sind aber die Parkräume eindeutig zu beschildern, damit auch der Fahrzeugführer die Regelungen genau erkennt. Auch hierzu wird Herr Steckermeier in der Sitzung nähere Ausführungen tätigen. Es wird hier grundsätzlich zu überlegen sein, in welchem Umfang eine Parkraumüberwachung bei der ländlichen Prägung in Neubrunn und Böttigheim sinnvoll erscheint. 

Weiterhin ist über den Abschluss einer entsprechenden Zweckvereinbarung mit der VG Hettstadt zu entscheiden. Der Wortlaut der Zweckvereinbarung wird zur Einsichtnahme ins Ratssystem eingestellt.

 

Hierzu begrüßt der Vorsitzende Herrn Steckermeier als Vertreter der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH Holding und übergibt diesem das Wort.

Er stellt zunächst die Unternehmensstruktur der Firmengruppe Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft vor. Anschließend geht er auf die kommunale Verkehrsüberwachung ein. Diese ist für den fließenden und ruhenden Verkehr möglich.

Für den fließenden Verkehr darf die Geschwindigkeit innerorts auf allen Straßen gemessen werden, außerorts wäre dies nur mit Zustimmung der Polizeibehörde möglich.

Die NWS stellt die hierzu notwendige Technik mit Personal zur Verfügung, abgerechnet wird nach angefallenen Stunden. Für den Markt Neubrunn fallen keine Investitionskosten und Umlagen an. Außerdem ist auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs möglich.

Die Gemeinden Hettstadt, Waldbüttelbrunn und Waldbrunn haben sich dazu entschlossen, die Verkehrsüberwachung durch die Firma NWS durchzuführen.

 

Die Gemeinden sind für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in gleicher Weise zuständig wie die Dienststellen der Bayer. Polizei. Die NWS führt die Verkehrsüberwachung im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der für die Polizei geltenden Vorschriften durch. Herr Steckermeier erläutert die Meßtechnik. Die Meßstellen können von der Gemeinde bestimmt und angeordnet werden.

 

Interessant sind vor allem Straßenabschnitte, die aufgrund örtlicher Verhältnisse besondere Unfallgefahrenpunkte sind oder bei Belästigung der Bewohner durch Verkehrslärm und/oder Abgase. Außerdem kommen noch Straßenabschnitte in Frage, die zwar bei Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unter günstigen Verhältnissen nicht gefährlich sind, bei Überschreitung aber gefährlich werden können. Unfallbrennpunkte sind in Neubrunn nicht vorhanden.

 

Es ist vorgesehen, eine Zweckvereinbarung mit der VG Hettstadt abzuschließen: Der Markt Neubrunn überträgt die hoheitlichen Aufgaben der Überwachung des fließenden Verkehrs einschließlich aller hoheitlichen Entscheidungen im Ordnungswidrigkeitenverfahren der VGem Hettstadt. Die Entscheidung über Zeit und Ort der Überwachung trifft der Markt Neubrunn. Der Markt Neubrunn erstattet der VGem Hettstadt die anfallenden Personal- und Sachkosten. Die Bußgelder werden direkt an den Markt Neubrunn überwiesen.

Die Vereinbarung kann zu jeder Zeit gekündigt werden.

 

Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass die Verkehrsüberwachung durch die Firma NWS erfolgen soll.