Sitzung: 07.02.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Sachverhalt:
Auf Grund vermehrt auftretender Hinweise auf zu schnelles Fahren nach
subjektiven Empfinden und Beschwerden über nicht Einhaltung der Parkregeln der
STVO, ist die Verwaltung an die Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbh
(Holding) Nürnberg herangetreten. Die Nürnberger Wach und Schließgesellschaft
ist in einer Vielzahl von Kommunen im Rahmen der Überwachung des fließenden und
ruhenden Verkehrs tätig, im näheren Umfeld des Marktes Neubrunn unter anderem
in Waldbüttelbrunn, Waldbrunn und Hettstadt. Sofern der Markt Neubrunn sich
entscheidet, beim Thema Verkehrsüberwachung tätig zu werden, wäre die Gemeinde
Hettstadt unter Abschluss einer Zweckvereinbarung bereit, die mit der Ahndung
von Verstößen verbundene Verwaltungstätigkeit / Bußgeldahndung zu übernehmen.
Grundsätzlich zeigt sich nach den Erfahrungen anderer Kommunen, dass sich die
Überwachung des fließendenden Verkehrs in Einnahmen und Ausgaben ausgleichen
wird. Die Auswahl der Messstellen
richtet sich grundsätzlich nach Straßenabschnitten, welche Unfallschwerpunkte
oder Unfallgefahrenpunkte sind, bzw. in welchem durch die erhöhte
Geschwindigkeit die Belästigung der Anwohner durch Verkehrslärm und/oder Abgase
steigt. Auf das genauere Vorgehen der Einrichtung der Messstelle bis zum
Abschluss der Verstoßverfolgung wird Herr Steckermeier von der Nürnberger Wach-
und Schließgesellschaft in der Sitzung näher eingehen. Daher wird auf die
Darlegung hier verzichtet.
Auch die sog. Parkraumüberwachung kann durch die Nürnberger Wach- und
Schließgesellschaft mbh durchgeführt werden. Hierzu sind aber die Parkräume
eindeutig zu beschildern, damit auch der Fahrzeugführer die Regelungen genau
erkennt. Auch hierzu wird Herr Steckermeier in der Sitzung nähere Ausführungen
tätigen. Es wird hier grundsätzlich zu überlegen sein, in welchem Umfang eine
Parkraumüberwachung bei der ländlichen Prägung in Neubrunn und Böttigheim sinnvoll
erscheint.
Weiterhin ist über den Abschluss einer entsprechenden Zweckvereinbarung
mit der VG Hettstadt zu entscheiden. Der Wortlaut der Zweckvereinbarung wird
zur Einsichtnahme ins Ratssystem eingestellt.
Hierzu begrüßt der Vorsitzende Herrn Steckermeier als Vertreter der
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH Holding und übergibt diesem das
Wort.
Er stellt zunächst die Unternehmensstruktur der Firmengruppe Nürnberger
Wach- und Schließgesellschaft vor. Anschließend geht er auf die kommunale Verkehrsüberwachung
ein. Diese ist für den fließenden und ruhenden Verkehr möglich.
Für den fließenden Verkehr darf die Geschwindigkeit innerorts auf allen
Straßen gemessen werden, außerorts wäre dies nur mit Zustimmung der
Polizeibehörde möglich.
Die NWS stellt die hierzu notwendige Technik mit Personal zur Verfügung,
abgerechnet wird nach angefallenen Stunden. Für den Markt Neubrunn fallen keine
Investitionskosten und Umlagen an. Außerdem ist auch die Überwachung des
ruhenden Verkehrs möglich.
Die Gemeinden Hettstadt, Waldbüttelbrunn und Waldbrunn haben sich dazu
entschlossen, die Verkehrsüberwachung durch die Firma NWS durchzuführen.
Die Gemeinden sind für die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten in gleicher Weise zuständig wie die Dienststellen der
Bayer. Polizei. Die NWS führt die Verkehrsüberwachung im übertragenen
Wirkungskreis nach Maßgabe der für die Polizei geltenden Vorschriften durch.
Herr Steckermeier erläutert die Meßtechnik. Die Meßstellen können von der
Gemeinde bestimmt und angeordnet werden.
Interessant sind vor allem Straßenabschnitte, die aufgrund örtlicher
Verhältnisse besondere Unfallgefahrenpunkte sind oder bei Belästigung der
Bewohner durch Verkehrslärm und/oder Abgase. Außerdem kommen noch
Straßenabschnitte in Frage, die zwar bei Beachtung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit unter günstigen Verhältnissen nicht gefährlich sind, bei
Überschreitung aber gefährlich werden können. Unfallbrennpunkte sind in
Neubrunn nicht vorhanden.
Es ist vorgesehen, eine Zweckvereinbarung mit der VG Hettstadt
abzuschließen: Der Markt Neubrunn überträgt die hoheitlichen Aufgaben der
Überwachung des fließenden Verkehrs einschließlich aller hoheitlichen
Entscheidungen im Ordnungswidrigkeitenverfahren der VGem Hettstadt. Die
Entscheidung über Zeit und Ort der Überwachung trifft der Markt Neubrunn. Der
Markt Neubrunn erstattet der VGem Hettstadt die anfallenden Personal- und
Sachkosten. Die Bußgelder werden direkt an den Markt Neubrunn überwiesen.
Die Vereinbarung kann zu jeder Zeit gekündigt werden.
Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass die Verkehrsüberwachung durch die Firma NWS erfolgen soll.