Sitzung: 07.02.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Sachverhalt:
Die Eigentümer des Anwesens Fl. Nr. 786/1 der
Gemarkung Neubrunn hat mit Datum 31.01.2017 einen Bauantrag zur Errichtung
eines Geräteschuppens gestellt. Errichtet werden soll ein Geräteschuppen mit
einer Grundfläche von 23,15 m², Bruttorauminhalt 52,66 m³. Das Bauvorhaben
liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan nach § 34 BauGB. Der Schuppen wird auf
dem Grundstück gemäß Darstellung zur freien Landschaft hin mit einem
Grenzabstand von 1,5. m errichtet.
Der Geräteschuppen fügt sich in die Bebauung
ein, zumal es keine Anschlussbebauung gibt.
Die angrenzenden Grundstückeigentümer haben
auf dem beigefügten Lageplan unterschrieben und damit grundsätzlich ihr
Einverständnis mit dem Vorhaben bekundet. Die Unterschriften fehlen aber im
Bauantrag und auf dem Lageplan, in welchem die Geräteschuppenerrichtung
eingezeichnet ist.
Beschluss:
Dem Bauantrag Nr. 3/2017 Nb, Fl. Nr. 786/1
der Gemarkung Neubrunn, wird das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines
Geräteschuppens erteilt.