Sitzung: 07.02.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Sachverhalt:
Für die
angedachte Errichtung von Windkraftanlagen ist neben der Aufstellung eines
Bebauungsplanes auch die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Ausweisung
einer Konzentrationszone Windkraft notwendig. Die Windkraftanlage soll im
Bereich der Gewanne Luft/Forstgrund/Linke-Sohle errichtet werden.
Um die Errichtung
dieser Windkraftanlage umzusetzen bedarf es zunächst eines
Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB über die Änderung des
Flächennutzungsplanes. Als nächster Schritt kann dann die Vergabe an ein Ing.
Büro für die Ausarbeitung erfolgen.
Seitens der
Verwaltung wird angeregt, um die Überlegungen Errichtung von Windkraftanlagen
zügig umsetzten zu können, einen Aufstellungsbeschluss über die Änderung des
Flächennutzungsplanes zu fassen.
Beschluss:
Zur Errichtung
von Windkraftanlagen im Bereich der Gewanne Luft/Forstgrund/Linke-Sohle wird
eine Änderung des Flächennutzungsplanes vorgenommen. Die
Flächennutzungsplanänderung trägt die Bezeichnung „Konzentrationsfläche
Windkraft Luft/Forstgrund/Linke-Sohle“.