Sitzung: 21.02.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Sachverhalt:
Im Rahmen der
letzten Verkehrsschau ist die Beschilderung 30 km/h in der Ringstraße
aufgefallen. Hier muss die Geschwindigkeitsbegrenzung an jeder Kreuzung
wiederholt werden. Weiterhin war auffällig, dass im Bereich der
Schulbrunnenstraße kein Tempo 30 angeordnet ist. Dort befinden sich aber
Sportanlagen, Spielplatz und Freibad. Es wird daher in Abstimmung mit der
Polizei vorgeschlagen, eine Zone 30 einzurichten.
Die Anordnung der
Zone 30 muss mit einem Beginn- und Ende-Schild gekennzeichnet sein. In einer
Tempo-30-Zone gilt das Tempolimit innerhalb des gesamten Bereichs zwischen
Anfang- und Ende-Schild. Es muss keinen weiteren Hinweis innerhalb der Zone
geben.
In Tempo-30-Zonen
gilt Rechtsvortritt, d.h. es gilt immer die Rechts-vor –links Regelung.
Tempo-30-Zonen dienen der Verkehrsberuhigung. Die reduzierte Geschwindigkeit
vermindert den Durchgangsverkehr. Sie führt zu ruhigerem Fahrverhalten und
erhöht die Sicherheit. Die Verkehrswege der Fußgänger sind weniger gefährlich
und die langsameren Verkehrsteilnehmer fühlen sich sicherer.
Fahrzeuglenkende
haben gegenüber dem Fußgängerverkehr weiterhin Vortritt. Dem Fußgängerverkehr
ist es aber möglich, die Straße in angemessener Weise zu überqueren. Durch die
niedrigere Geschwindigkeit und weniger Verkehr in einer Zone wird es einfacher,
Straßen zu queren, auch sind Kinder besser geschützt. Es ist in einer Zone mit
spielenden Kindern zu rechnen, so dass das Hinweisschild in der
Schulbrunnenstraße entfallen könnte.
Entgegen des
Schildes „Tempo-30-Zone“ gilt das Streckengebot 30 km/h nur auf der
durchgehenden Strecke und auch nur dann, wenn die Tempoanordnung an jeder
einmündenden Kreuzung wiederholt wird.
Durch die
Zonen-Anordnung kann ein ganzes Gebiet abgedeckt werden.
Es wird diskutiert,
welcher Bereich als „Zone 30“ ausgewiesen werden soll. Der Vorsitzende zeigt
verschiedene Möglichkeiten anhand eines Planes. Es besteht die Möglichkeit, die
Zone im Bereich des Wohngebietes oberhalb der Schulbrunnenstraße bis zur
Ringstraße auszuweisen, oder den Bereich größer zu fassen, damit der
Altortbereich bis Gässlein / Hauptstraße noch abgedeckt ist.
Zunächst wird nur der Bereich Wohngebiet Schulbrunnenstraße bis zur Ringstraße als Tempo-30-Zone ausgewiesen.
Beschluss:
Für den Bereich „Schulbrunnenstraße“ wird, wie vorgestellt, eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Die Zone wird begrenzt durch die Straßen Grombühl, Mühlweg, Ringstraße und Beckenpfad. Die Schilderstandorte werden an den Kreuzungen Grombühl / Hohenlohestr., Grombühl / Schulbrunnenstr., Steilersgasse / Weg Fl. Nr. 626 und Mainzer Str. / Beckenpfad festgelegt. Die Zone umfasst die Straßen Weinbergstr., Echterstr., Hohenlohestr., Kiliansweg, Allersbergstr., Spessartstr., Keltenstr., Germanenstr., Römerstr., Schulbrunnenstr. und Mainzer Str.. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte vorzunehmen.