Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der letzten Verkehrsschau ist die Beschilderung 30 km/h in der Ringstraße aufgefallen. Hier muss die Geschwindigkeitsbegrenzung an jeder Kreuzung wiederholt werden. Weiterhin war auffällig, dass im Bereich der Schulbrunnenstraße kein Tempo 30 angeordnet ist. Dort befinden sich aber Sportanlagen, Spielplatz und Freibad. Es wird daher in Abstimmung mit der Polizei vorgeschlagen, eine Zone 30 einzurichten.

Die Anordnung der Zone 30 muss mit einem Beginn- und Ende-Schild gekennzeichnet sein. In einer Tempo-30-Zone gilt das Tempolimit innerhalb des gesamten Bereichs zwischen Anfang- und Ende-Schild. Es muss keinen weiteren Hinweis innerhalb der Zone geben.

In Tempo-30-Zonen gilt Rechtsvortritt, d.h. es gilt immer die Rechts-vor –links Regelung. Tempo-30-Zonen dienen der Verkehrsberuhigung. Die reduzierte Geschwindigkeit vermindert den Durchgangsverkehr. Sie führt zu ruhigerem Fahrverhalten und erhöht die Sicherheit. Die Verkehrswege der Fußgänger sind weniger gefährlich und die langsameren Verkehrsteilnehmer fühlen sich sicherer.

Fahrzeuglenkende haben gegenüber dem Fußgängerverkehr weiterhin Vortritt. Dem Fußgängerverkehr ist es aber möglich, die Straße in angemessener Weise zu überqueren. Durch die niedrigere Geschwindigkeit und weniger Verkehr in einer Zone wird es einfacher, Straßen zu queren, auch sind Kinder besser geschützt. Es ist in einer Zone mit spielenden Kindern zu rechnen, so dass das Hinweisschild in der Schulbrunnenstraße entfallen könnte.

Entgegen des Schildes „Tempo-30-Zone“ gilt das Streckengebot 30 km/h nur auf der durchgehenden Strecke und auch nur dann, wenn die Tempoanordnung an jeder einmündenden Kreuzung wiederholt wird.

Durch die Zonen-Anordnung kann ein ganzes Gebiet abgedeckt werden.

Es wird diskutiert, welcher Bereich als „Zone 30“ ausgewiesen werden soll. Der Vorsitzende zeigt verschiedene Möglichkeiten anhand eines Planes. Es besteht die Möglichkeit, die Zone im Bereich des Wohngebietes oberhalb der Schulbrunnenstraße bis zur Ringstraße auszuweisen, oder den Bereich größer zu fassen, damit der Altortbereich bis Gässlein / Hauptstraße noch abgedeckt ist.

 

Zunächst wird nur der Bereich Wohngebiet Schulbrunnenstraße bis zur Ringstraße als Tempo-30-Zone ausgewiesen.


Beschluss:

 

Für den Bereich „Schulbrunnenstraße“ wird, wie vorgestellt, eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Die Zone wird begrenzt durch die Straßen Grombühl, Mühlweg, Ringstraße und Beckenpfad. Die Schilderstandorte werden an den Kreuzungen Grombühl / Hohenlohestr., Grombühl / Schulbrunnenstr., Steilersgasse / Weg Fl. Nr. 626 und Mainzer Str. / Beckenpfad festgelegt. Die Zone umfasst die Straßen Weinbergstr., Echterstr., Hohenlohestr., Kiliansweg, Allersbergstr., Spessartstr., Keltenstr., Germanenstr., Römerstr., Schulbrunnenstr. und Mainzer Str.. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte vorzunehmen.