Sitzung: 21.02.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Sachverhalt:
Die Eintrittspreise
für das Freibad wurden zuletzt im Jahr 2013 geringfügig erhöht. Am 05.03.2013
wurden die Eintrittspreise letztmalig angepasst.
Die Verwaltung hat
daher die Eintrittspreise entsprechend überrechnet. Es wurden bei der
Kalkulation die Querschnitte der letzten 3 Jahre angesetzt. Nicht
berücksichtigt wurden in den Kosten die Abschreibungen und die Verzinsung, da
hierzu die Buchungsgrundlagen und damit der Ansatz in einer Kalkulation nicht
gegeben sind. Grundsätzlich hat die Kalkulation nach den Vorgaben von Art. 8 KAG zu erfolgen.
Es wurden die
Eintrittspreise der umliegenden Gemeinden in der Anlage dargestellt, da eine
kostendeckende Hebung der Eintrittspreise nicht möglich ist, orientiert sich
der Anpassungsvorschlag der Verwaltung an den Gemeinden Thüngersheim und
Uettingen, welche annähernd vergleichbare Gegebenheiten wie Neubrunn haben.
Es wird seitens der
Verwaltung angesichts der im Ratssystem zur Verfügung gestellten Kalkulation
vorgeschlagen, die Eintrittspreise wie folgt für die nächste Badesaison
anzupassen.
Eine Kostendeckung
wird mit dieser Anpassung nicht erreicht werden, diese ist aber bei einem
Freibad auch nicht möglich. Dieses wird immer ein Defizit einfahren, da es sich
grundsätzlich nur schwer unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten führen lässt
und der Aufwertung des Freizeitangebotes vor Ort sowie der Gesundheitsförderung
dient.
Es wird um Beschlussfassung der neuen Eintrittspreise für das Freibad mit Beginn der Saison 2017 gebeten. Die entsprechende Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Bleicher-Schwimmbades des Marktes Neubrunn wird die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Gremiums entsprechend vorlegen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Gebühren für das Schwimmbad ab 2017 zu.