Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Eintrittspreise für das Freibad wurden zuletzt im Jahr 2013 geringfügig erhöht. Am 05.03.2013 wurden die Eintrittspreise letztmalig angepasst.

Die Verwaltung hat daher die Eintrittspreise entsprechend überrechnet. Es wurden bei der Kalkulation die Querschnitte der letzten 3 Jahre angesetzt. Nicht berücksichtigt wurden in den Kosten die Abschreibungen und die Verzinsung, da hierzu die Buchungsgrundlagen und damit der Ansatz in einer Kalkulation nicht gegeben sind. Grundsätzlich hat die Kalkulation nach den Vorgaben  von Art. 8 KAG zu erfolgen.

Es wurden die Eintrittspreise der umliegenden Gemeinden in der Anlage dargestellt, da eine kostendeckende Hebung der Eintrittspreise nicht möglich ist, orientiert sich der Anpassungsvorschlag der Verwaltung an den Gemeinden Thüngersheim und Uettingen, welche annähernd vergleichbare Gegebenheiten wie Neubrunn haben.

Es wird seitens der Verwaltung angesichts der im Ratssystem zur Verfügung gestellten Kalkulation vorgeschlagen, die Eintrittspreise wie folgt für die nächste Badesaison anzupassen.

Eine Kostendeckung wird mit dieser Anpassung nicht erreicht werden, diese ist aber bei einem Freibad auch nicht möglich. Dieses wird immer ein Defizit einfahren, da es sich grundsätzlich nur schwer unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten führen lässt und der Aufwertung des Freizeitangebotes vor Ort sowie der Gesundheitsförderung dient.

 

 

Es wird um Beschlussfassung der neuen Eintrittspreise für das Freibad mit Beginn der Saison 2017 gebeten. Die entsprechende Änderungssatzung  zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Bleicher-Schwimmbades des Marktes Neubrunn wird die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Gremiums entsprechend vorlegen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Gebühren für das Schwimmbad ab 2017 zu.