Sitzung: 21.02.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Sachverhalt:
Bereits in seiner
Sitzung vom Februar 2016 hat sich der Gemeinderat mit dem Bauvorhaben
beschäftigt.
Das Bauvorhaben liegt
im Bereich der Flurlage „Herdbrübel“ und Nähe „Am Mühlbach“ der Gemarkung
Neubrunn. Das Bauvorhaben wurde seitens des Bauamtes des Landratsamtes Würzburg
geprüft und dem Bauherrn diverse Nacharbeiten auferlegt. Diese Punkte werden
nunmehr durch den in abgeänderter Form vorgelegten Bauantrag abgearbeitet. Die
Erläuterungen des Planers werden im Ratssystem bereitgestellt. Das Bauvorhaben
liegt im Außenbereich und ist daher nach § 35 BauGB zu beurteilen. Die
Erschließung ist wie bereits bei der Beurteilung im Frühjahr ausgeführt, über
öffentliche Feld- und Waldwege sowie durch den „Weg hinter den Lagerhäusern“
erschlossen. Eine Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist nicht
erforderlich.
Das Bauvorhaben
steht den städtebaulichen Zielsetzungen des Marktes Neubrunn nicht entgegen.
Auf den betreffenden Flurstücken bestehen bereits bauliche Anlagen, die schon
der Pferdehaltung für therapeutische Zwecke dienen.
Der Abweichung von
den Abstandsflächen des Gebäudes Nr. 14 zum Grundstück Fl. Nr. 2261/1 wird, nachdem
der betroffene Grundstückseigentümer dieser durch Unterschriftsleistung
zugestimmt hat, seitens des Marktes Neubrunn ebenfalls zugestimmt.
Nachdem keine
Beeinträchtigungen öffentliche Belange erkennbar sind, kann dem Bauvorhaben mit
den vorlegten Änderungen aus gemeindlicher Sicht zugestimmt werden.
Die
Nachbargrundstückseigentümer, welche dem Bauvorhaben bisher nicht durch
Unterschriftsleistung zugestimmt haben, wurden nach Art. 66 BayBO durch die
Gemeinde Neubrunn benachrichtigt.
Der Markt Neubrunn ist Grundstückseigentümer des Grundstücks 2260, auf welchem im Rahmen des Baugesuchs ein Weidezaun errichtet werden soll. Hierzu wäre die Zustimmung des Marktes Neubrunn noch notwendig.
Beschluss:
Dem Bauvorhaben
wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der Inanspruchnahme des Grundstücks Fl.-Nr. 2260 der Gemarkung Neubrunn im Rahmen des Bauvorhabens wird zugestimmt.