Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Bereits in seiner Sitzung vom Februar 2016 hat sich der Gemeinderat mit dem Bauvorhaben beschäftigt.

Das Bauvorhaben liegt im Bereich der Flurlage „Herdbrübel“ und Nähe „Am Mühlbach“ der Gemarkung Neubrunn. Das Bauvorhaben wurde seitens des Bauamtes des Landratsamtes Würzburg geprüft und dem Bauherrn diverse Nacharbeiten auferlegt. Diese Punkte werden nunmehr durch den in abgeänderter Form vorgelegten Bauantrag abgearbeitet. Die Erläuterungen des Planers werden im Ratssystem bereitgestellt. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist daher nach § 35 BauGB zu beurteilen. Die Erschließung ist wie bereits bei der Beurteilung im Frühjahr ausgeführt, über öffentliche Feld- und Waldwege sowie durch den „Weg hinter den Lagerhäusern“ erschlossen. Eine Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist nicht erforderlich.

Das Bauvorhaben steht den städtebaulichen Zielsetzungen des Marktes Neubrunn nicht entgegen. Auf den betreffenden Flurstücken bestehen bereits bauliche Anlagen, die schon der Pferdehaltung für therapeutische Zwecke dienen.

Der Abweichung von den Abstandsflächen des Gebäudes Nr. 14 zum Grundstück Fl. Nr. 2261/1 wird, nachdem der betroffene Grundstückseigentümer dieser durch Unterschriftsleistung zugestimmt hat, seitens des Marktes Neubrunn ebenfalls zugestimmt.

Nachdem keine Beeinträchtigungen öffentliche Belange erkennbar sind, kann dem Bauvorhaben mit den vorlegten Änderungen aus gemeindlicher Sicht zugestimmt werden.

Die Nachbargrundstückseigentümer, welche dem Bauvorhaben bisher nicht durch Unterschriftsleistung zugestimmt haben, wurden nach Art. 66 BayBO durch die Gemeinde Neubrunn benachrichtigt.

Der Markt Neubrunn ist Grundstückseigentümer des Grundstücks 2260, auf welchem im Rahmen des Baugesuchs ein Weidezaun errichtet werden soll. Hierzu wäre die Zustimmung des Marktes Neubrunn noch notwendig.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Der Inanspruchnahme des Grundstücks Fl.-Nr. 2260 der Gemarkung Neubrunn im Rahmen des Bauvorhabens wird zugestimmt.