Sitzung: 07.03.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner
Sitzung vom 21.02.2017 über die Änderung der Gebühren für die Benutzung des
Bleicher –Schwimmbades des Marktes Neubrunn beraten und entschieden die
Gebühren anzupassen. Aufgrund dieses Beschlusses ist die Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Bleicher-Schwimmbades des Marktes
Neubrunn (Freibadgebührensatzung) vom 29.06.2012 zuletzt geändert am 14.05.2013
zu ändern. Hierzu bedarf es des Erlasses einer Änderungssatzung.
Es wird daher darum gebeten, die
beiliegende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung des Bleicher-Schwimmbades des Marktes Neubrunn
(Freibadgebührensatzung) vom 29.06.2012 zu beschließen.
Zu ergänzen ist
noch der Preis für die ermäßigte Jahreskarte für Erwachsene in Höhe von 41,00 €,
für die ermäßigte Jahreskarte für Schüler 22,00 €. Für solche, die ein soziales freiwilliges Jahr
leisten oder Bundesfreiwilligendienst ableisten, gilt ebenfalls die ermäßigte
Jahreskarte.
2. Änderungssatzung zur Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des
Bleicher-Schwimmbades des Marktes Neubrunn
(Freibadgebührensatzung)
vom 29.06.2012
Der Markt Neubrunn erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr.
1 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern (GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom
22.08.1988 (GVBl. S. 796, FN BayRS
2020-1-1-I) zuletzt durch Art. 17a Abs. 2 des
Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335) geändert i. V. m.
Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264, FN
BayRS 2024-1-I) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.
Dezember 2016 (GVBl. S. 351)
folgende Satzung:
§ 1
1.) § 6 erhält folgende Fassung:
§ 6 Gebührenarten und Gebührenhöhe
Art |
Benutzer |
Gebühren |
Gebühren ermäßigt * |
Tageskarte |
Erwachsene |
2,50 € |
2,20 € |
|
(ab 18 Jahren) |
|
|
|
Schüler |
1,70 € |
1,50 € |
|
(Kinder ab 6 Jahren, Schüler
u. Studenten) |
|
|
Jahreskarte |
Erwachsene |
45,00 € |
41,00 |
|
Schüler |
24,00 € |
22,00 |
|
Ab 3. Kind einer Familie |
10,00 € |
|
Zehnerkarte |
Erwachsene |
23,00 € |
|
|
Schüler |
14,00 € |
|
Sammeleintritt |
Kinder |
1,00 € |
|
(Gruppe = ab 10 Personen ) |
(pro 10 Kinder ist 1 Betreuer frei) |
|
|
|
Erwachsene |
1,80 € |
|
* Ermäßigungen gelten für Menschen mit Behinderung, JULEICA
(Jugendleitercard), Ehrenamtskarte, Freiwilligendienste FSJ (freiwilliges
soziales Jahr) und Bufd (Bundesfreiwilligendienst) |
(nur gegen Ausweisvorlage) |
Jahreskarten mit Gültigkeit bis Ende der jeweiligen
Freibade-Saison berechtigen zu beliebig vielen
Besuchen für den eingetragenen Inhaber (nicht übertragbar).
§ 2
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Neubrunn, den 07.03.2017
Markt Neubrunn
Menig, Erster Bürgermeister
Beschluss:
Der Markt Neubrunn beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Bleicher-Schwimmbades des
Marktes Neubrunn (Freibadgebührensatzung) vom 29.06.2012, in abgeänderter Form.