Sitzung: 07.03.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Antragsteller
beantragt eine Baugenehmigung für den Umbau / die Aufstockung des Anwesens auf
Fl. Nr. 840 der Gemarkung Neubrunn. Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne
Bebauungsplan nach § 34 BauGB. Auch nach dem Umbau und der Aufstockung fügt
sich das Anwesen in die Umgebung ein. Durch die Aufstockung wird das bestehende
Dach DN 52 ° in ein Dach DN 15 ° geändert, so dass das Gebäude trotz der
Aufstockung und damit Raumgewinnung nicht höher wird als bisher.
Die
Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Eine Verletzung
des Gebots des sich Einfügens ist nicht erkennbar. Es wird seitens der
Verwaltung daher empfohlen, dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu
erteilen.
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.