Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Antragsteller beantragt eine Baugenehmigung für den Umbau / die Aufstockung des Anwesens auf Fl. Nr. 840 der Gemarkung Neubrunn. Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan nach § 34 BauGB. Auch nach dem Umbau und der Aufstockung fügt sich das Anwesen in die Umgebung ein. Durch die Aufstockung wird das bestehende Dach DN 52 ° in ein Dach DN 15 ° geändert, so dass das Gebäude trotz der Aufstockung und damit Raumgewinnung nicht höher wird als bisher.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Eine Verletzung des Gebots des sich Einfügens ist nicht erkennbar. Es wird seitens der Verwaltung daher empfohlen, dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.