Sitzung: 04.04.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Sachverhalt:
Die Antragsteller
beantragen eine Baugenehmigung für den Teilabbruch - Rückbau des Daches des
bestehenden Wohnhauses / Aufstockung des Anwesens auf Fl. Nr. 3057 der
Gemarkung Neubrunn. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südl. der Wenkheimer Straße / Nördlich der
Wenkheimer Straße III“.
Die Vorgaben des
Bebauungsplans werden hinsichtlich der Vollgeschossanzahl, der GRZ und der GFZ
eingehalten. Für die abweichende Dachneigung wird Antrag auf Befreiung
gestellt.
Die Dachneigung
ist im Bebauungsplan mit 30 Grad festgesetzt. Die Planung sieht eine
Dachneigung von 38 Grad vor. Die abweichende Dachneigung ist aufgrund der
gegebenen Situation im B-Plangebiet vertretbar.
Die
Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der
beantragten Befreiung über die abweichende Dachneigung wird zugestimmt.