Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Antragsteller beantragen eine Baugenehmigung für den Teilabbruch - Rückbau des Daches des bestehenden Wohnhauses / Aufstockung des Anwesens auf Fl. Nr. 3057 der Gemarkung Neubrunn. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes  „Südl. der Wenkheimer Straße / Nördlich der Wenkheimer Straße III“.

Die Vorgaben des Bebauungsplans werden hinsichtlich der Vollgeschossanzahl, der GRZ und der GFZ eingehalten. Für die abweichende Dachneigung wird Antrag auf Befreiung gestellt.

Die Dachneigung ist im Bebauungsplan mit 30 Grad festgesetzt. Die Planung sieht eine Dachneigung von 38 Grad vor. Die abweichende Dachneigung ist aufgrund der gegebenen Situation im B-Plangebiet vertretbar.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der beantragten Befreiung über die abweichende Dachneigung wird zugestimmt.