Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 2. Januar 2017 wurde die Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses im Baugebiet „An der Wenkheimer Straße“ gestellt. Dem Bauantrag wurde unter Befreiung der talseitigen Sockelhöhe und der Dachneigung das gemeindliche Einvernehmen in der Sitzung vom 07.02.2017 erteilt.

 

Seitens des Landratsamtes Würzburg wurde der Bauherr aufgefordert für zwei weitere Punkte jeweils einen Antrag auf Befreiung einzureichen.

 

1.         Die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze wird in Richtung Süd-Westen überschritten. Die Überschreitung beträgt rund einen Meter auf einer Länge von rund 4 Metern. Das Hauptgebäude und der Turm werden im Baufenster errichtet

2.         Die festgesetzte Mindestgrundstücksgröße wird nicht eingehalten. Im Bebauungsplan ist eine Mindestgröße von 1250 m² vorgegeben. Da das ursprüngliche Grundstück Fl. Nr. 3166 vor einigen Jahren geteilt wurde, hat das Grundstück Fl. Nr. 3166/1 nur noch 992 m².


Beschluss:

 

1.         Der Befreiung für Baugrenzenüberschreitung wird zugestimmt.

 

2.         Der Befreiung von der im Bebauungsplan festgelegten Mindestgrundstücksgröße wird zugestimmt.