Sachverhalt:

 

Nachdem die gegnerische Versicherung nunmehr die volle Schadenssumme nach Kostenvoranschlag nebst Verzugszinsen beglichen hat, kann darüber entschieden werden, die beschädigte Mauer und das Tor entsprechend zu reparieren.

Zur Schadensanmeldung wurden die notwendigen Arbeiten zur Reparatur der Friedhofsmauer an der Pfarrer-Gehrsitz-Straße durch die Firma Naturstein Gugel begutachtet und hier ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Nachdem nunmehr aber zusätzlich die vorgesetzte kleinere Stützmauer Schäden aufweist, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, nicht nur die durch den Unfall beschädigte Stützmauer zu richten, sondern auch die vorgelagerte kleinere Mauer in die Betrachtung einzubeziehen. Es wird daher vorgeschlagen, die Firma Naturstein Gugel um ein erweitertes Angebot zu bitten, welches die vorgelagerte Mauer in den zu richtenden Teilbereichen umfasst.

 

Es wird darüber diskutiert, warum eine Angebotserweiterung eingeholt werden soll, da es sich bei dieser Erweiterung lediglich um eine Massenmehrung handelt.