Sitzung: 02.05.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Sachverhalt:
Nachdem die gegnerische Versicherung nunmehr
die volle Schadenssumme nach Kostenvoranschlag nebst Verzugszinsen beglichen
hat, kann darüber entschieden werden, die beschädigte Mauer und das Tor
entsprechend zu reparieren.
Zur Schadensanmeldung wurden die notwendigen
Arbeiten zur Reparatur der Friedhofsmauer an der Pfarrer-Gehrsitz-Straße durch
die Firma Naturstein Gugel begutachtet und hier ein entsprechendes Angebot
unterbreitet. Nachdem nunmehr aber zusätzlich die vorgesetzte kleinere
Stützmauer Schäden aufweist, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, nicht
nur die durch den Unfall beschädigte Stützmauer zu richten, sondern auch die
vorgelagerte kleinere Mauer in die Betrachtung einzubeziehen. Es wird daher
vorgeschlagen, die Firma Naturstein Gugel um ein erweitertes Angebot zu bitten,
welches die vorgelagerte Mauer in den zu richtenden Teilbereichen umfasst.
Es wird darüber diskutiert, warum eine
Angebotserweiterung eingeholt werden soll, da es sich bei dieser Erweiterung
lediglich um eine Massenmehrung handelt.