Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Nachdem die gegnerische Versicherung nunmehr die volle Schadenssumme nach Kostenvoranschlag nebst Verzugszinsen beglichen hat, kann darüber entschieden werden, die beschädigte Mauer und das Tor entsprechend zu reparieren. Für die Verbreitung des Tores wurde die Firma Koller bereits in der Sitzung vom 27.10.2016 beauftragt. Die Reparatur des beschädigten Tores, welche Voraussetzung für eine Verbreiterung des Tores ist, wurde mit Angebot vom 18.10.2016 mit einer Bruttosumme von 4.992,05 € seitens der Firma Koller angeboten. Nachdem eine Verbreitung, welche bereits beauftragt wurde ohne zeitgliche Reparatur des Tores nicht umsetzbar ist, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, diese Reparatur zum Angebotspreis von 4.992,05 € ebenfalls an die Firma Koller zu vergeben.


Beschluss:

 

Die Reparatur des Tores am Friedhof Neubrunn wird gemäß vorliegendem Angebot zum Angebotspreis von  4.992,05 € an die Firma A. Koller, Neubrunn, vergeben.