Sitzung: 02.05.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Sachverhalt:
Nachdem die gegnerische Versicherung nunmehr
die volle Schadenssumme nach Kostenvoranschlag nebst Verzugszinsen beglichen
hat, kann darüber entschieden werden, die beschädigte Mauer und das Tor
entsprechend zu reparieren. Für die Verbreitung des Tores wurde die Firma
Koller bereits in der Sitzung vom 27.10.2016 beauftragt. Die Reparatur des
beschädigten Tores, welche Voraussetzung für eine Verbreiterung des Tores ist,
wurde mit Angebot vom 18.10.2016 mit einer Bruttosumme von 4.992,05 € seitens
der Firma Koller angeboten. Nachdem eine Verbreitung, welche bereits beauftragt
wurde ohne zeitgliche Reparatur des Tores nicht umsetzbar ist, wird seitens der
Verwaltung vorgeschlagen, diese Reparatur zum Angebotspreis von 4.992,05 €
ebenfalls an die Firma Koller zu vergeben.
Beschluss:
Die Reparatur des Tores am Friedhof Neubrunn
wird gemäß vorliegendem Angebot zum Angebotspreis von 4.992,05 € an die Firma A. Koller, Neubrunn,
vergeben.