Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 253, Gemarkung Neubrunn ist der Umbau und die Umnutzung der bestehenden Terrasse zu einem Wintergarten geplant. Mit der Vorlage der neuen Planungen erfährt der Bauantrag Nr. 3/2014 Nb eine Tektur. Zudem soll vor dem Wintergarten ein Balkon neu errichtet werden. Bedingt durch diese Baumaßnahmen wird die Vorgabe des Art. 6 BayBO hinsichtlich der Abstandsflächen zum Nachbargrundstück, Fl. Nr. 254 nicht eingehalten.

Die Nachbarn hatten der seinerzeit im Bauantrag aus 2014 bereits gegebenen Abstandsflächenüberschreitung bereits zugestimmt. Der weiteren Abstandsflächenüberschreitung im Sinne des Art. 6 BayBO wurde durch die Nachbarn ebenfalls per Unterschriftsleistung zugestimmt.

Das Bauvorhaben wird im ungeplanten Innenbereich (Dorfgebiet) ausgeführt und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Hiernach sind Bauvorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung – hier MD – einfügen und die Erschließung gesichert ist.

Für das Bauvorhaben sind die Voraussetzungen des § 34 BauGB grundsätzlich als erfüllt zu betrachten.

Weitere öffentlich-rechtliche Belange, welche dem Bauvorhaben entgegenstehen, sind nicht erkennbar.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum vorgenannten Baugesuch und stimmt der Abweichung der Abstandsfläche zum Nachbargrundstück zu.