Sitzung: 02.05.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Sachverhalt:
Auf dem Grundstück Fl. Nr. 253, Gemarkung
Neubrunn ist der Umbau und die Umnutzung der bestehenden Terrasse zu einem
Wintergarten geplant. Mit der Vorlage der neuen Planungen erfährt der Bauantrag
Nr. 3/2014 Nb eine Tektur. Zudem soll vor dem Wintergarten ein Balkon neu errichtet
werden. Bedingt durch diese Baumaßnahmen wird die Vorgabe des Art. 6 BayBO
hinsichtlich der Abstandsflächen zum Nachbargrundstück, Fl. Nr. 254 nicht
eingehalten.
Die Nachbarn hatten der seinerzeit im
Bauantrag aus 2014 bereits gegebenen Abstandsflächenüberschreitung bereits
zugestimmt. Der weiteren Abstandsflächenüberschreitung im Sinne des Art. 6
BayBO wurde durch die Nachbarn ebenfalls per Unterschriftsleistung zugestimmt.
Das Bauvorhaben wird im ungeplanten
Innenbereich (Dorfgebiet) ausgeführt und ist daher nach § 34 BauGB zu
beurteilen. Hiernach sind Bauvorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß
in die Eigenart der näheren Umgebung – hier MD – einfügen und die Erschließung
gesichert ist.
Für das Bauvorhaben sind die Voraussetzungen
des § 34 BauGB grundsätzlich als erfüllt zu betrachten.
Weitere öffentlich-rechtliche Belange, welche
dem Bauvorhaben entgegenstehen, sind nicht erkennbar.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum
vorgenannten Baugesuch und stimmt der Abweichung der Abstandsfläche zum
Nachbargrundstück zu.