Sitzung: 02.05.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Sachverhalt:
In der Flurbereinigung entstehen neue
gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen. Nach § 41 FlurbG wird die Zustimmung
der Gemeinde, des Gemeinderates als Entscheidungsgremium, zur Übernahme der im
Verfahren ausgewiesenen Anlagen benötigt. Gemäß § 42 Flurbereinigungsgesetz i.
V. m. der letzten Änderung des Bayerischen Ausführungsgesetztes zum
Flurbereinigungsgesetz Art. 12, wurde bestimmt, dass die Zustimmung der Kommune
für die Übertragung und Unterhaltung von gemeinschaftlichen und öffentlichen
Anlagen erforderlich ist, sofern hier keine einschlägige Regelung im Gesetz
gegeben ist.
Aufgrund der in der Zeit vom 03.03. mit
03.04.2017 im Markt Neubrunn ausgelegten Planunterlagen und der am 03.04.2017
erfolgten öffentlichen Teilnehmerversammlung in Böttigheim, in welcher die
Planunterlagen erläutert wurden und dem zustimmenden Beschluss des
Gemeinderates zum Plan, ist nunmehr die Zustimmung zur Übernahme der Anlagen
durch den Markt Neubrunn nötig.
Seitens des ALE Unterfranken wurde hierzu
eine entsprechende Vereinbarung gefertigt, welche im Ratssystem zur Verfügung
gestellt wird. Die Vereinbarung regelt die Übernahme der im
Flurbereinigungsverfahren neu geschaffenen öffentlichen und gemeinschaftlichen
Anlagen, insb. öffentliche Feld- und Waldwege und landschaftspflegereiche
Anlagen, welche bereits in der Planauslegung ersichtlich waren.
Seitens der Verwaltung wird um Zustimmung zur
Vereinbarung und Ermächtigung des Ersten Bürgermeisters zur Unterzeichnung der
Vereinbarung gebeten.
Beschluss:
Der vorgelegten Vereinbarung wird zugestimmt. Der Erste Bürgermeister, in dessen Verhinderungsfall einer der Stellvertreter, wird ermächtigt, die Vereinbarung rechtsverbindlich zu unterzeichnen.