Sitzung: 04.07.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 15
Sachverhalt:
Das Ingenieurbüro
ALS hat auftragsgemäß unter Beachtung der Vorgaben aus dem Bodengutachten die
Standsicherheit der Friedhofsmauern untersucht und verschiedene Feststellungen
getroffen. Die Beurteilung wurde in Auftrag gegeben, da die Mauern deutliche
Mängel zeigen und sich teilweise bedenklich neigen.
Zur Prüfung
wurden die Mauern gemäß des beiliegenden Lageplanes mit einzelnen Nummern
versehen, um genaue Zuordnungen treffen zu können. Die Beurteilung ist in
wesentlichen Teilen wörtlich aus dem Gutachten entnommen und liegt als Anhang
bei.
Ein Vertreter des
Büros wird das Gutachten in der Sitzung erläutern.
Der Vorsitzende geht mit einleitenden Worten auf die vorliegende Vorlage ein und erteilt zur weiteren Erläuterung Herrn Schäfer vom Büro ALS das Wort. Herr Schäfer geht erläuternd auf das Gutachten ein. Er stellt die gutachterlichen Ergebnisse für die jeweiligen Mauern vor. Zusammenfassend werden folgende Feststellungen für die Mauern getroffen:
Mauern 1 und 2 (Mauern zur Hauptstraße)
Aus Gründen der Sicherheit sollten die Mauern regelmäßig kontrolliert werden: z. B. Messung mit einem Lot und entsprechendem Protokoll an 3 Stellen (an den 2 Ausbauchungen Mauer 2 und Mitte Mauer 1) jeweils nach der Frostperiode und nach sehr starken Regenfällen.
Mauern 3 und 4 (Zwischenmauern im Friedhof unterhalb der Kapelle)
Um die Mauern dauerhaft zu sichern, erscheint es am wirtschaftlichsten, die Mauern entsprechend abzustützen und ansonsten in ihrem gegenwärtigen Zustand zu belassen. Es werden Abstützungen empfohlen:
Ca. 12 Abstützungen im Abstand von max. 4 m (jeweils im Zwischenraum zwischen den Gräbern):
• Stahlprofile ca. HEB 140
• Je 2 Kleinbohrpfähle (z. B. System lschebeck), Länge ca. 5 m (1 m in den Wellenkalk eingebunden)
• Pfahlkopffundament aus Stahlbeton im Gehweg zwischen den Gräbern für den Anschluss des Stahlprofils an die Kleinbohrpfähle
• Für den Einbau der Stahlprofile müssen vermutlich die Randeinfassungen der
Gräber ausgebaut werden
Mauern 5 und 6 (Mauern zum Hagweg)
Die starken Mängel an den Steinen und am Fugmörtel wirken sich nur unwesentlich auf die Standsicherheit aus. Kleinere Reparaturen wären ohne langfristige Wirkung. Es wird deshalb empfohlen, vorerst die Mauer im gegenwärtigen Zustand zu belassen. Aus Gründen der Sicherheit sollten die Mauern regelmäßig kontrolliert werden: z. B. Messung mit einem Lot und entsprechendem Protokoll an 3 Stellen (an Mauer 5 und Mauer 6) jeweils nach der Frostperiode und nach sehr starken Regenfällen
Mauer 7
Die Mauer ist ausreichend standsicher.
Die Mauer kann im gegenwärtigen Zustand belassen werden.
Mauern 8 und 9 (Mauern zur Pfarrer-Gersitz-Straße)
Die Mauern 8 und 9 werden trotz der leichten Verformungen als ausreichend standsicher beurteilt. Im Bereich des Teileinsturzes der Mauer 8 kann die Mauer wieder neu aufgemauert werden. Dabei sollte der stärker verformte angrenzende Bereich mit einbezogen werden und die Mauer in einer Tiefe von mindestens 1,5 m neu gegründet werden (Fundament mindestens in die Verwitterungszone einbinden).
Beschluss:
Den Empfehlungen des Statikers wird gefolgt und insbesondere die
notwendigen Sicherungsmaßnahmen bei den Mauern 3 und 4 zur Umsetzung
vorgegeben. Die Empfehlungen für die Mauern 8 und 9 sind beim bereits erteilten
Auftrag für die Fahrzeugschadensreparatur zu beachten. Für die notwendige
Angebotseinholung für die Sicherung der Mauern 3 und 4 wird das Büro ALS zur
Ausschreibungsausarbeitung und Unterstützung der Verwaltung beauftragt.