Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 15

Sachverhalt:

 

Das Ingenieurbüro ALS hat auftragsgemäß unter Beachtung der Vorgaben aus dem Bodengutachten die Standsicherheit der Friedhofsmauern untersucht und verschiedene Feststellungen getroffen. Die Beurteilung wurde in Auftrag gegeben, da die Mauern deutliche Mängel zeigen und sich teilweise bedenklich neigen.

 

Zur Prüfung wurden die Mauern gemäß des beiliegenden Lageplanes mit einzelnen Nummern versehen, um genaue Zuordnungen treffen zu können. Die Beurteilung ist in wesentlichen Teilen wörtlich aus dem Gutachten entnommen und liegt als Anhang bei.

 

Ein Vertreter des Büros wird das Gutachten in der Sitzung erläutern.

 

Der Vorsitzende geht mit einleitenden Worten auf die vorliegende Vorlage ein und erteilt zur weiteren Erläuterung Herrn Schäfer vom Büro ALS das Wort. Herr Schäfer geht erläuternd auf das Gutachten ein. Er stellt die gutachterlichen Ergebnisse für die jeweiligen Mauern vor. Zusammenfassend werden folgende Feststellungen für die Mauern getroffen:

 

Mauern 1 und 2 (Mauern zur Hauptstraße)

 

Aus Gründen der Sicherheit sollten die Mauern regelmäßig kontrolliert werden:  z. B. Messung mit einem Lot und entsprechendem Protokoll an 3 Stellen (an den 2 Ausbauchungen Mauer 2 und Mitte Mauer 1) jeweils nach der Frostperiode und nach sehr starken Regenfällen.

 

Mauern 3 und 4 (Zwischenmauern im Friedhof unterhalb der Kapelle)

 

Um die Mauern dauerhaft zu sichern, erscheint es am wirtschaftlichsten, die Mauern entsprechend abzustützen und ansonsten in ihrem gegenwärtigen Zustand zu belassen. Es werden Abstützungen empfohlen:

 

Ca. 12 Abstützungen im Abstand von max. 4 m (jeweils im Zwischenraum zwischen den Gräbern):

 

           Stahlprofile ca. HEB 140

 

           Je 2 Kleinbohrpfähle (z. B. System lschebeck), Länge ca. 5 m (1 m in den Wellenkalk eingebunden)

 

           Pfahlkopffundament aus Stahlbeton im Gehweg zwischen den Gräbern für den Anschluss des Stahlprofils an die Kleinbohrpfähle

 

           Für den Einbau der Stahlprofile müssen vermutlich die Randeinfassungen der

Gräber ausgebaut werden

 

 

Mauern 5 und 6 (Mauern zum Hagweg)

 

Die starken Mängel an den Steinen und  am Fugmörtel wirken sich nur unwesentlich auf die Standsicherheit aus. Kleinere Reparaturen wären ohne langfristige Wirkung. Es wird deshalb empfohlen, vorerst die Mauer im gegenwärtigen Zustand zu belassen. Aus Gründen der Sicherheit sollten die Mauern regelmäßig kontrolliert werden: z. B. Messung mit einem Lot und entsprechendem Protokoll an 3 Stellen (an Mauer 5 und Mauer 6) jeweils nach der Frostperiode und nach sehr starken Regenfällen

 

Mauer 7

 

Die Mauer ist ausreichend standsicher.

Die Mauer kann im gegenwärtigen Zustand belassen werden.

 

Mauern 8 und 9 (Mauern zur Pfarrer-Gersitz-Straße)

 

Die Mauern 8 und 9 werden trotz der leichten Verformungen als ausreichend standsicher beurteilt. Im Bereich des Teileinsturzes der Mauer 8 kann die Mauer wieder neu aufgemauert werden. Dabei sollte der stärker verformte angrenzende Bereich mit einbezogen werden und die Mauer in einer Tiefe von mindestens 1,5 m neu gegründet werden (Fundament mindestens in die Verwitterungszone einbinden).

 


Beschluss:

 

Den Empfehlungen des Statikers wird gefolgt und insbesondere die notwendigen Sicherungsmaßnahmen bei den Mauern 3 und 4 zur Umsetzung vorgegeben. Die Empfehlungen für die Mauern 8 und 9 sind beim bereits erteilten Auftrag für die Fahrzeugschadensreparatur zu beachten. Für die notwendige Angebotseinholung für die Sicherung der Mauern 3 und 4 wird das Büro ALS zur Ausschreibungsausarbeitung und Unterstützung der Verwaltung beauftragt.