Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat sich in seinen Sitzungen vom 19.01.2016 und 21.06.2016 letztmalig mit der Thematik der durch die Kirchenverwaltung gewünschten Beteiligung an der Innenrenovierung der Pfarrkirche Böttigheim befasst. Auf die jeweiligen Sachverhalte wird verwiesen.

Der Kirchenverwaltung wurde die Entscheidung des Gremiums der Zuschussgewährung von 30.000 € verteilt auf 3 Jahre ab 2018 mitgeteilt.

Mit Schreiben vom 4. Juli 2017 tritt die Kirchenverwaltung nunmehr erneut an den Markt Neubrunn heran und bittet darum, die Entscheidung zu überdenken. Die Bezuschussung beläuft sich nach derzeitiger Beschlusslage auf 5 % der Gesamtsumme, zahlbar in drei gleichmäßigen Jahresraten.

Diese Zuschusshöhe wird seitens der Kirchenverwaltung als zu gering erachtet. Dortigerseits wird appelliert, die Kirche Böttigheim in der Bezuschussung nicht schlechter zu stellen als seinerzeit die Kirche Neubrunn.

Für die Kirche Neubrunn wurden nach den beim Markt Neubrunn vorliegenden Unterlagen 10 % der Baukostenschätzung übernommen.

Die Kirchenverwaltung strebt an, mit der Innenrenovierung der Kirche im Jahr 2018 zu beginnen. Die Diözese Würzburg ist nach Darlegung der Kirchenverwaltung zu einer großzügigen Bezuschussung bereit, erwartet aber auch eine entsprechende Beteiligung der Pfarrei und des Marktes Neubrunn.

Grundsätzlich erhält die Kirchenverwaltung ihre Bezuschussungsbitte in Höhe von 1/3 der veranschlagten Baukosten (593.849,08€) somit 197.949,69 € aufrecht.

Es wird aufgrund des vorliegenden erneuten Antragschreibens um erneute Beratung und Entscheidungsfindung gebeten.

Bei Gleichbehandlung zwischen beiden Kirchen müssten maximal 10 % des Kostenvoranschlags gezahlt werden.

Deshalb wird vorgeschlagen, einen Betrag von 60.000 € aufgerundet zu übernehmen.

Die Summe soll auf zwei Haushaltsjahre 2018 und 2019 aufgeteilt werden.