Sitzung: 25.07.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Sachverhalt:
Der Gemeinderat
hat sich in seinen Sitzungen vom 19.01.2016 und 21.06.2016 letztmalig mit der
Thematik der durch die Kirchenverwaltung gewünschten Beteiligung an der
Innenrenovierung der Pfarrkirche Böttigheim befasst. Auf die jeweiligen
Sachverhalte wird verwiesen.
Der
Kirchenverwaltung wurde die Entscheidung des Gremiums der Zuschussgewährung von
30.000 € verteilt auf 3 Jahre ab 2018 mitgeteilt.
Mit Schreiben vom
4. Juli 2017 tritt die Kirchenverwaltung nunmehr erneut an den Markt Neubrunn
heran und bittet darum, die Entscheidung zu überdenken. Die Bezuschussung
beläuft sich nach derzeitiger Beschlusslage auf 5 % der Gesamtsumme, zahlbar in
drei gleichmäßigen Jahresraten.
Diese
Zuschusshöhe wird seitens der Kirchenverwaltung als zu gering erachtet. Dortigerseits
wird appelliert, die Kirche Böttigheim in der Bezuschussung nicht schlechter zu
stellen als seinerzeit die Kirche Neubrunn.
Für die Kirche
Neubrunn wurden nach den beim Markt Neubrunn vorliegenden Unterlagen 10 % der
Baukostenschätzung übernommen.
Die
Kirchenverwaltung strebt an, mit der Innenrenovierung der Kirche im Jahr 2018
zu beginnen. Die Diözese Würzburg ist nach Darlegung der Kirchenverwaltung zu
einer großzügigen Bezuschussung bereit, erwartet aber auch eine entsprechende
Beteiligung der Pfarrei und des Marktes Neubrunn.
Grundsätzlich
erhält die Kirchenverwaltung ihre Bezuschussungsbitte in Höhe von 1/3 der
veranschlagten Baukosten (593.849,08€) somit 197.949,69 € aufrecht.
Es wird aufgrund
des vorliegenden erneuten Antragschreibens um erneute Beratung und
Entscheidungsfindung gebeten.
Bei
Gleichbehandlung zwischen beiden Kirchen müssten maximal 10 % des
Kostenvoranschlags gezahlt werden.
Deshalb wird
vorgeschlagen, einen Betrag von 60.000 € aufgerundet zu übernehmen.
Die Summe soll
auf zwei Haushaltsjahre 2018 und 2019 aufgeteilt werden.