Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 10.07.2017 teilte die Förderstelle, Regierung von Unterfranken, mit, dass die förderrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt wird und mit dem Bau der Krippengruppe begonnen werden kann. Die förderrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist notwendig, um die Förderung nicht zu gefährden und kommt einer Genehmigung eines vorzeitigen Baubeginns vor endgültiger Förderklärung gleich. Aus dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Der Markt Neubrunn muss mit Baubeginn die Maßnahme vorfinanzieren und trägt das Finanzierungsrisiko vollumfänglich.

Mit dem Bau muss begonnen werden, da die Anmeldezahlen, die durch die gegebene Betriebserlaubnis vorgegeben Zahlen bei weitem übersteigen.

Der Gemeinderat befürwortet den vorzeitigen Baubeginn. Jedoch wird moniert, dass kein Vertrag zwischen Kirchenverwaltung und Gemeinde vorliegt.

Die Verwaltung wird eine Ausschreibung für die Errichtung einer weiteren Krippengruppe in die Wege leiten. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird der Erste Bürgermeister bzw. sein Stellvertreter ermächtigt, den Auftrag umgehend an den preisgünstigsten Bieter zu vergeben, da die nächste Sitzung erst am 19.09.2017 vorgesehen ist.

 

Parallel dazu wird die Kirchenverwaltung angeschrieben und gefordert, dass ein Vertrag zu den besprochenen Details abgeschlossen wird. 


Beschluss:

 

Mit dem Bau eines weiteren Krippenraumes kann vorzeitig begonnen werden. Der Bürgermeister bzw. sein Stellvertreter werden ermächtigt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den Auftrag vergeben zu dürfen. Parallel dazu soll ein Vertrag zu den besprochenen Details vorgelegt werden.