Sitzung: 25.07.2017 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
10.07.2017 teilte die Förderstelle, Regierung von Unterfranken, mit, dass die förderrechtliche
Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt wird und mit dem Bau der Krippengruppe
begonnen werden kann. Die förderrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist
notwendig, um die Förderung nicht zu gefährden und kommt einer Genehmigung
eines vorzeitigen Baubeginns vor endgültiger Förderklärung gleich. Aus dieser
Unbedenklichkeitsbescheinigung kann kein Rechtsanspruch auf Förderung
abgeleitet werden. Der Markt Neubrunn muss mit Baubeginn die Maßnahme
vorfinanzieren und trägt das Finanzierungsrisiko vollumfänglich.
Mit dem Bau muss
begonnen werden, da die Anmeldezahlen, die durch die gegebene Betriebserlaubnis
vorgegeben Zahlen bei weitem übersteigen.
Der Gemeinderat befürwortet den vorzeitigen Baubeginn. Jedoch wird moniert, dass kein Vertrag zwischen Kirchenverwaltung und Gemeinde vorliegt.
Die Verwaltung wird eine Ausschreibung für die Errichtung einer weiteren Krippengruppe in die Wege leiten. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird der Erste Bürgermeister bzw. sein Stellvertreter ermächtigt, den Auftrag umgehend an den preisgünstigsten Bieter zu vergeben, da die nächste Sitzung erst am 19.09.2017 vorgesehen ist.
Parallel dazu wird die Kirchenverwaltung angeschrieben und gefordert, dass ein Vertrag zu den besprochenen Details abgeschlossen wird.
Beschluss:
Mit dem Bau eines weiteren Krippenraumes kann vorzeitig begonnen werden. Der Bürgermeister bzw. sein Stellvertreter werden ermächtigt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den Auftrag vergeben zu dürfen. Parallel dazu soll ein Vertrag zu den besprochenen Details vorgelegt werden.