Der Zuwendungsantrag nach dem BayGVFG für das Vorhaben „Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle in der Frankenlandstraße“ wurde seitens der Förderstelle geprüft. Aufgrund der beschränkt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgt die Programmaufnahme in einem strukturierten Verfahren nach Anmeldung aller Regierungen.

 

Es wird derzeit seitens der Förderstelle davon ausgegangen, dass die durch den Markt Neubrunn beantragte Förderung im Bereich der Herstellung der Barrierefreiheit vollständig in das Förderprogramm aufgenommen wird.

 

Auf Grundlage der RZÖPNV wäre ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn im Übrigen unschädlich:

 

5.2.1. der Förderrichtlinie:

Die Förderung beginnt grundsätzlich am 1. Januar des Jahres, in dem der Zuwendungsbescheid erteilt wird. Ein Vorhabenbeginn innerhalb dieses Jahres ist damit förderunschädlich.

 

Die Rückmeldefrist der Regierungen datiert auf Ende September 2017. In dieser Mittelbedarfsabfrage wird dann auch das Vorhaben des Marktes Neubrunn Niederschlag finden.

Eine Programmaufnahme inkl. Bewilligung der beantragten Zuwendung ist der Förderstelle erst nach der Mittelzuweisung durch die Oberste Baubehörde möglich. Somit kann nach derzeitigem Stand im Oktober voraussichtlich mit einem Bewilligungsbescheid gerechnet werden.