Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 04.07.2017 beantragt die Kirchenverwaltung eine Kostenbeteiligung des Marktes Neubrunn an den Sanierungskosten für die Stützmauer am Kindergarten Neubrunn.

Beantragt wird seitens der Kirchenverwaltung, dass sich der Markt Neubrunn mit einer Kostenübernahme von 2/3 der Gesamtsanierungskosten an der Sanierung beteiligt. Die Sanierungskosten werden nach Kostenrechnung des Architekten mit 62.000 € beziffert. Somit wird eine Kostentragung in Höhe von rund 41.333 € beantragt. Dieser Antrag begründet sich auf dem Umstand, dass sich die Instabilität der Mauer nach Einschätzung der Kirchenverwaltung im Rahmen des Umbaus des Kindergartens ergeben hat.

Die Diözese würde das verbleibende Drittel der Sanierungskosten nach Mitteilung der Kirchenverwaltung tragen.

Es wird zum vermuteten Schadenseintritt während der Baumaßnahme angemerkt, dass jeder Bauherr grundsätzlich währen einer Baumaßnahme dafür zu sorgen hat, dass keine Schäden an weiteren, bestehenden Objekten eintreten. Hier hätte der Bauherr im Rahmen der Sorgfaltspflicht während der Baumaßnahme geeignete Vorkehrungen treffen müssen, um Schäden zu vermeiden. Dieser Fehler des Bauherrn kann nicht im Nachhinein auf weitere Kostenträger umgelegt werden. Unterstellt man trotzdem, dass dieser Schaden dem Kindergartenanbau zuzurechnen wäre, wäre der Markt Neubrunn nach der Regelung über die Aufteilung der Mehrkosten nur mit 60 % zu beteiligen.

Die Kirchenverwaltung hat weiterhin in selbigem Schreiben mitgeteilt, dass sich die Diözese im Gegenzug für diese Förderung mit 1/3 an dem zu finanzierenden Restbetrags der Schaffung einer Kleinkindgruppe im ersten Obergeschoss des ehemaligen Schwesternhauses beteiligen würde.

Die Gesamtkosten der Kleinkindgruppe belaufen sich nach Förderantrag auf 208.250 €. Gemäß vorliegender Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Förderzuweisung in Höhe von 112.000 € seitens der Förderstelle vorgesehen. Hinzu kommt noch eine Förderung aus dem Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ (KBR) in unbekannter Höhe. Als zuwendungsfähige Kosten wurden seitens der Förderstelle 189.476 € errechnet. Aus diesen ergibt sich dann die Förderung. Unterstellt man, dass die Förderung auf 90 % der Zuwendungsfähigen Ausgaben steigt, würde die angebotene 1/3 Beteiligung der Diözese sich auf 12.573,87 € belaufen. Verbliebe es bei der errechneten Förderung in Höhe von 112.000 €, beläuft sich die 1/3 Beteiligung der Diözese auf 32.083,36 €. Somit läge die Kostentragung des Marktes Neubrunn für die Stützmauer höher als die mögliche Beteiligung der Diözese, sofern nicht mögliche Finanzierungskosten oder die vereinbarten Mietzahlungen miteingerechnet werden.

Generell wird nochmals darauf hingewiesen, dass eine Sanierung der schadhaften Mauer unabhängig von einer Kostenbeteiligung des Marktes Neubrunn ist. Die Haftung liegt beim Eigentümer.

Der Gemeinderat diskutiert über die Kostenbeteiligung.

Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass 2/3 aus 62.000 €, d.h. 41.333 € übernommen werden sollten.

Im Gegenzug übernimmt die Diözese 1/3 der Restkosten zur Schaffung einer Kinderkrippe in den Räumlichkeiten der Kath. Kirchenstiftung Neubrunn. Die Restkosten ermitteln sich nach heutigem Stand mit 208.250,- € Baukosten abzüglich der aktuellen Fördersumme von 112.000,- €. Das ergibt eine Summe von 96.250,- €. Hinzu kommen die Mietkosten für 25 Jahre Nutzungsdauer in Höhe von 75.000,- €, da ohne diese Mitzahlung das Projekt nicht realisierbar gewesen wäre. Die Diözese müsste sich somit mit 1/3 aus 171.250,- € beteiligen, d. h. 57.083,- €. Für beide Seiten gilt ein Festbetrag mit den Zahlen vom 19.09.2017.

Sollte die Kirchenstiftung Neubrunn auf die Zahlung in Höhe von 250,- €/Monat über den Nutzungszeitraum von 25 Jahren verzichten, wird die 1/3-Beteiligung der Diözese auf den Betrag von 96.250,- € gerechnet, d. h. eine Beteiligung in Höhe von 32.083,- €.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn beteiligt sich mit 2/3 an den Kosten für die Stützmauersanierung. Dies sind 41.133,- €. Im Gegenzug beteiligt sich die Diözese Würzburg mit 1/3 an den nicht durch Zuschüssen gedeckten Restkosten des Krippenneubaues. Dies sind 57.083,- €. Die Kostenbeteiligung wird auf die vorgelegten Zahlen mit Stand 19.09.2017 festgelegt. Das Risiko der Kostenmehrung trägt der jeweilige Bauherr. Die Bausumme für die Kinderkrippe wird lediglich für den Fall des Verzichtes auf Mitzahlungen um diese Höhe reduziert.